Verbesserung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Aus SPD Baden-Württemberg
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Wir fordern eine Aktualisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Form, dass die Klausel „equal pay“ allgemeingültig vom ersten Tag an zählt – wie es auch der Gleichbehandlungsgrundsatz der EU Leiharbeitsrichtlinie vorschreibt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen ab dem ersten Tag, an dem sie im leihenden Betrieb arbeiten, das gleiche Gehalt bekommen wie Festangestellte, die eine gleichwertige Arbeit verrichten. Zusätzlich zur gleichen Entlohung ist Arbeitnehmer*innen ein Zuschlag zu zahlen, der sie für die prekäre Beschäftigungsform entschädigt. Neben der Angleichung des Gehalts soll in dem überarbeiteten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch die Anzahl der Urlaubstage für Festangestellte und Arbeitnehmer*innen gleich sein. Bei der Abgeltung der Überstunden, die durch den Arbeitnehmer*innen nach Ankündigung des Leihbetriebs erbracht werden, sollen Arbeitnehmer*innen die gleichen Möglichkeiten wie die Festangestellten haben (z.B. Wahl zwischen Erholungsurlaub oder einer Auszahlung der Überstunden). Darüber hinaus fordern wir eine weitere Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs der Zeitarbeit. Dabei soll die Anwendung des Gesetzes auf die Arbeitsstelle und nicht auf die Angestellten erfolgen sodass eine dauerhaft benötigte Tätigkeit nicht dauerhaftmit befristet angestellten Leiharbeitskräften besetzt werden kann. Dies unterbindet die dauernde Folge aus Entlassung oder Nichtverlängerung des Vertrags und Neueinstellung für die gleiche Stelle, die einer Umgehung der zurzeit geltenden maximalen Befristungsdauer entspricht. Stattdessen wird mit der neuen Regelung eine sowieso permanente Stelle auch dauerhaft besetzt.