Stärkung des Datenschutzes: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2010, 11:28 Uhr
LDK Gesellschaft 2.0, 12.06.2010, Leonberg
Antrag: Stärkung des Datenschutzes
Antragsteller: OV Mannheim-Innenstadt
Die SPD Landtagsfraktion Baden-Württemberg wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass der gesamte Datenschutz in der Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten zusammen gefasst wird somit neben den bereits vorhandenen Zuständigkeiten gem. §§ 27 ff Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg auch die Datenschutzaufsicht im Bereich der Wirtschaftsunternehmen und der sonstigen nichtöffentlichen Stellen. Dadurch soll der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2010 entsprochen werden, wonach Deutschland den Datenschutz für den nichtöffentlichen Bereich falsch umgesetzt hat.
Die LDK hat beschlossen, den Antrag an die SPD-Landtagsfraktion zu überweisen.