Soziale Arbeit anerkennen! Mindestvergütung für FSJlerInnen einführen!

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Beschluss des Juso-Landesausschusses vom 04. Juli 2010


Soziale Arbeit anerkennen! Mindestvergütung für FSJlerInnen einführen!

Wir fordern

- einen monatlichen Mindestvergütungssatz in der Höhe des Hartz IV-Regelsatzes für Alleinstehende ohne Kinder von 359 Euro, der nicht auf das Kindergeld angerechnet werden darf, für alle FSJlerInnen im Inland festzuschreiben. Alle FSJlerInnen und Zivis, die ihren Dienst im Ausland leisten, bleiben davon ausgenommen. Eine angemessene Belohnung nach europäischem Standard ist in vielen ärmeren Ländern nicht machbar und aufgrund der geringen Lebenshaltungskosten auch nicht notwendig.

- für die jungen Menschen, welche ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, ein Budget für Bildungsmaßnahmen in der Höhe des schon für den gleichen Zweck derzeit bestehenden Zivisatzes von momentan 655 Euro für die gesamte Dauer des FSJs bereitzustellen. Als Bildungsmaßnahmen gelten Lehrgänge, Prüfungen, Lernmittel, die in Kursen benötigt werden, sowie Fernunterrichts- und Fernstudiengebühren. Die Finanzierung solcher Bildungsförderungen soll paritätisch vom Bund und den Einsatzstellen getragen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Einsatzstellen, die finanziell so schlecht ausgestattet sind, dass zusätzliche Ausgaben nicht übernommen werden können. Dasselbe gilt für Einsatzstellen im Ausland. In diesen Fällen muss der Bund den vollen Betrag für die Dienstleistenden übernehmen.