Mitgliederbegehren und -entscheide bei Sachfragen vereinfachen

Aus SPD Baden-Württemberg
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Mitgliederbegehren und -entscheide bei Sachfragen vereinfachen

Der SPD-Parteivorstand wird hiermit aufgefordert umgehend die (rechtlichen) Voraussetzungen für auf Sachfragen bezogene Mitgliederbegehren und -entscheide zu reformieren (siehe Organisationsstatut / Verfahrensrichtlinie zur Durchführung von Mitgliederbegehren).

Diese Reform muss folgende Punkte umfassen:

  1. Der Parteivorstand verpflichtet sich den Initiatoren eines Mitgliederbegehrens eine Internetpräsenz einzurichten, die diese inhaltlich federführend verantworten.
  2. Falls ein Mitgliederbegehren oder -entscheid initiiert wird, müssen sowohl die Bundes-SPD als auch die Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften ihre Mitglieder darauf in ihren Newslettern neutral hinweisen und nicht nur wie bisher im „Vorwärts“.
  3. Verdopplung der Frist für die Sammlung von Unterstützerunterschriften bei Begehren von 3 auf 6 Monate (u.a. §13 Abs. 3 Organisationsstatut).
  4. Halbierung der benötigten Unterstützerunterschriften bei Begehren von 10% auf 5% der Mitgliedschaft (u.a. §13 Abs. 3 Organisationsstatut).
  5. Ermöglichung der Unterstützung eines Mitgliederbegehrens via Fax und Email statt wie bisher nur auf postalischem Weg (u.a. Verfahrensrichtlinie zur Durchführung von Mitgliederbegehren Ziffer 3).
  6. Das Ergebnis eines Mitgliederentscheids wird allen Mitgliedern per Email mitgeteilt und nicht nur wie bisher im „Vorwärts“.

Dort wo zur Umsetzung des Vorschlags ein satzungsändernder Antrag auf dem Bundesparteitag benötigt wird, ist der Parteivorstand aufgefordert den entsprechenden Antrag mit den oben genannten Reformpunkten spätestens dem nächsten Bundesparteitag vorzulegen.



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