Keine Verjährung von sexuellem Missbrauch von Kindern
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Beschluss des Juso-Landesausschusses vom 5. Dezember 2010 in Biberach
Keine Verjährung von sexuellem Missbrauch
Sexueller Missbrauch darf nicht verjähren! Die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrach im Strafrecht und im Zivilrecht müssen aufgehoben werden. Genauso wie andere schwere Verbrechen nicht verjähren, darf auch sexueller Missbrauch nicht verjähren. Es muss künftig möglich sein, die TäterInnen auch noch Jahre später für ihre abscheulichen, menschenverachtenden Taten sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.