Jugendarbeit in Städten und Gemeinden

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Beschluss des Juso-Landesausschusses vom 04. Juli 2010


Jugendarbeit in Städten und Gemeinden

Die Jusos Baden-Württemberg fordern gesetzliche Ausweitungen bzw. Neuregelungen in folgenden Bereichen des SGB VIII §11: Städte und Gemeinden müssen gesetzlich verpflichtet werden, die Jugendarbeit selbst anzubieten bzw. zu organisieren und diese stärker finanziell zu unterstützen. Eine breite Abstützung der Jugendarbeit durch Vereine und soziale Einrichtungen ist zu fördern, jedoch die Verantwortung muss bei den Städten und Gemeinden liegen. Hierfür muss ein bedarfsgerechter Finanzierungsausgleich durch den Bund gewährleistet werden.