Gute Arbeit beginnt beim Staat
Beschluss des Juso-Landesausschusses am 11. September 2011 in Heilbronn
Gute Arbeit beginnt beim Staat
In staatlichen Organisationen sowie Unternehmen und solchen Unternehmen, die mehrheitlich in staatlichem Besitz sind, sollen mehrwöchige Praktika generell entlohnt werden. Das Gehalt muss mindestens so bemessen sein, dass die PraktikantInnen den nötigsten Lebensunterhalt (Unterkunft,Ernährung, Mobilität) mit ihrer Arbeit decken können; bei lokal höheren Kosten müssen diese jedoch berücksichtigt werden. Die unbare Gewährung von Sachleistungen kommt in diesem Sinne einem Gehaltgleich. Zusätzlich sollen die PraktikantInnen ein Taschengeld in der Mindesthöhe von 200€ pro Monat erhalten. Dies gilt auch für Auslandsgesellschaften und -niederlassungen der genannten Unternehmen und Organisationen.