Global Justice – Unsere internationale Verantwortung für den Globalen Süden
Die Anzahl der Menschen, die von extremer Armut betroffen sind und mit weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, ist laut Weltbank weltweit von 1,89 Milliarden im Jahr 1990 auf 736 Millionen im Jahr 2015 gesunken. Zwischen 1981 und 2015 nahm ihr Anteil an der Weltbevölkerung von 42% auf 10% ab. Die Millenniums-Ziele konnten größtenteils erreicht werden.
All das hört sich nach einer Erfolgsstory an. Aber diese Zahlen täuschen darüber hinweg, dass auch im Jahr 2020 immer noch knapp 700 Millionen Menschen von extremer Armut betroffen sind; dass im subsaharischen Afrika sogar eine steigende Anzahl von Menschen unter absoluter Armut lebt, im Jahr 2015 bereits 41%, sodass laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2030 85% der absolut Armen in Afrika leben werden; dass sich bei veränderter Armutsdefinition noch weitaus erschreckendere Zahlen offenbaren; und dass Entwicklungszusammenarbeit zu dieser "Erfolgsstory" oftmals nur wenig beigetragen hat.
Wir brauchen deshalb eine Politik, die globale Ungleichheiten endlich ernst nimmt. Globale Gerechtigkeit ist nicht nur ein Grundwert der Sozialdemokratie, sondern auch unsere Verantwortung. Die Länder des Globalen Nordens haben ihren Reichtum in der Vergangenheit zu oft auf dem Rücken der Menschen des Globalen Südens aufgebaut. Es braucht deshalb eine Entwicklungszusammenarbeit, die effizient Erfolge erreichen kann, zugleich aber Teil einer politischen Gesamtstrategie ist, die auch Handels-, Wirtschafts-, Klima- und Sicherheitspolitik umfasst. Es geht uns dabei weder um Paternalismus, Gießkannenprinzip oder kopflose finanzielle Kompensationen. Stattdessen brauchen wir auch mit Entwicklungsländern Partnerschaften für Potentialbildung – in denen wir die Bringschuld haben.
Im Zentrum einer Politik der globalen Gerechtigkeit stehen für uns neben den Menschenrechten die Sustainable Development Goals(SDGs). Wohlstand und Entwicklung sind mehr als das Bruttoinlandsprodukt, auch wenn die Bekämpfung absoluter Armut oberste Priorität hat. Alle Menschen haben ebenso ein Recht auf Bildung, saubere Umwelt, körperliche Unversehrtheit, politische Mitbestimmung und vieles mehr. Es geht nicht um ein Deutschland, in dem wir "gut und gerne leben". Wir brauchen eine gerechte Welt, in der alle Menschen miteinander genau dies tun.
Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe
Entwicklungspolitik ist keine neue Idee. Schon seit Jahrzehnten engagieren sich in diesem Rahmen Deutschland, Europa und andere Industrienationen für eine gerechtere Welt ohne Armut und mit universellen Menschenrechten. Trotz der Lebensverbesserung für viele Menschen in den vergangenen Jahrzehnten und der Bedeutungszunahme anderer Politikfelder für die Entwicklung ist eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklungszusammenarbeit auch in Zukunft notwendig, um Armut zu bekämpfen und globale Gerechtigkeit herzustellen. Wir dürfen dabei aber nicht verkennen, dass sie in vielen Ländern bisher nur teilweise zur Bekämpfung von Armut, Konflikten und Menschenrechtsverletzungen beigetragen hat. Deshalb wollen wir Jusos den eingeschlagenen Weg von einer an manchen Stellen veralteten, ineffizienten und wenig förderlichen Entwicklungshilfe zu einer progressiven, zielorientierten und effizienten Ent wicklungszusammenarbeit konsequent weitergehen. Im Zentrum steht für uns Partnerschaft statt Paternalismus, ohne dabei feste Ziele und Vorgaben zu vernachlässigen. Andere, auch ärmere Staaten sind für uns primär Partner- und erst sekundär Entwicklungsländer. Dabei orientieren wir uns an der Liste der Entwicklungsländer des Entwicklungsausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Einordnung der Least Developed Countries (LDCs) darf sich dabei jedoch nicht mehr nur am durchschnittlichen Einkommen orientieren, da dieses zumeist erhebliche Ungleichheiten innerhalb der Länder verdeckt. In der Realität gehört ein weitaus größerer Teil der Staaten zu den LDCs.
Die Entwicklungszusammenarbeit steht dabei vor einer grundsätzlichen Weichenstellung. Die sukzessive Abnahme der absoluten Armut führt zu einer Aufteilung in enge und weite Formen. Bei enger Entwicklungszusammenarbeit liegt der Fokus auf den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs). Hier müssen absolute Armut beseitigt, die Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse für alle Menschen gewährleistet und Staaten dabei unterstützt werden, diese öffentliche Daseinsvorsorge sukzessive selbstständig zu garantieren. Bei weiter Entwicklungszusammenarbeit rücken neue Themenbereiche und Herausforderungen wie die Bereitstellung öffentlicher globaler Güter, beispielsweise im Fall des Klimawandels, ins Zentrum. Der Anspruch Deutschlands und der Weltgemeinschaft muss es sein, in beiden Bereichen massive Fortschritte zu erzielen.
It’s the finance, stupid
Weltweit finanzieren 8 Staaten knapp 90% der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance,ODA). Seit 1970 haben die ‚Geberländer‘ das vereinbarte Ziel der Vereinten Nationen, 0,7% des Bruttonationaleinkommens in öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zu investieren, kontinuierlich unterschritten. Dass die Gelder im Jahr 2016 weltweit nur 0,21% betrugen, ist für die internationale Gemeinschaft genauso ein Armutszeugnis wie die Tatsache, dass auch Deutschland diese Zielmarke seit deren Einführung notorisch verfehlt. Die schrittweise Erhöhung des Etats des BMZ auf 10,8 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2020 muss auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.
Wir fordern deshalb:
- Anstatt immer wieder nur über die Erfüllung des 2%-Ziels der Nato für Rüstungsausgaben zu diskutieren, zuerst den finanziellen Verpflichtungen im Bereich der ODA nachzukommen und das 0,7%-Ziel ab 2021 erfüllen. Dies gilt auch für alle weiteren ‚Geberländer‘.
- Die ODA-Quote soll in Deutschland perspektivisch angehoben werden und bis 2030 1,5% des BNE betragen. Das Beispiel anderer Industriestaaten zeigt die Umsetzbarkeit dieser Forderung.
- Dass auch aufsteigende Länder wie China ihrer Verantwortung gerecht werden und einen substantiellen Beitrag zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit leisten, der nicht primär an den eigenen geopolitischen Interessen orientiert ist.
Capacity Building
Um öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten und Selbstbestimmung zu fördern, braucht es in den entsprechenden Ländern etablierte staatliche Institutionen. Capacity building muss deshalb im Zentrum einer Entwicklungszusammenarbeit stehen, die vor allem strukturbildend wirkt und einen öffentlichen Sektor aufzubauen versucht. Von besonderer Bedeutung hierfür sind staatliche Steuersysteme. Nur mit einem ausreichenden Steueraufkommen von mindestens 15% des Bruttoinlandprodukts (BIP) können laut UN die SDGs erreicht werden. Studien haben jedoch gezeigt, dass die bisherige Entwicklungshilfe aufgrund der Zementierung eines schwachen Steuersystems einen negativen Effekt auf die Bereitschaft der Bürger*innen, Steuern zu zahlen (tax compliance), und damit auf das Steueraufkommen, hatte. Entwicklungspolitik hat, dies gilt es offen einzugestehen, bisher teilweise Anreize gesetzt, schwache Staaten zu erhalten. Zurzeit entgehen afrikanischen Staaten jährlich rund 100 Milliarden Dollar an Steuergeld – das ist doppelt so viel wie die Summe der ODA, die pro Jahr nach Afrika fließt.
Wir fordern deshalb:
- Dass Entwicklungszusammenarbeit nicht zu einem Weniger, sondern zu einem Mehr an steuerlichem Aufkommen beitragen muss. Dazu müssen finanzielle Mittel an die Stärkung staatlicher Steuersysteme gekoppelt werden.
- Die Staaten bei der Schließung von Steuerschlupflöchern, dem Abbau fehlgeleiteter Subventionen, dem Aufbau einer besseren Administration, der Korruptionsbekämpfung und der Errichtung von Kapitalverkehrskontrollen stärker zu unterstützen.
- Eine intensivere Beteiligung Deutschlands an der Ausbildung von Steuerbeamten und der Institutionalisierung von Rechnungshöfen und Finanzministerien, weil in den Entwicklungsländern Investigation, Transparenz und IT teilweise nur unzureichend ausgeprägt sind.
- Extraktive Industriezweige in ressourcenreichen Ländern effektiv zu besteuern, ohne staatliche Abhängigkeiten von einzelnen privatwirtschaftlichen Bereichen zu erzeugen.
- Die Platform for Collaboration on Tax – eine gemeinsame Institution von IWF, UN, OECD und Weltbank – stärker zu fördern, um all diese Bemühungen international koordiniert und effizient durchführen zu können. In der Steuerverwaltung braucht es zudem globale Standards.
- Rüstungsexporte in Krisengebiete des Globalen Südens endgültig zu verbieten.
Deutsche Unternehmen in die Pflicht nehmen
Dem folgend begrüßen wir den durch das BMZ initiierten verstärkten Fokus auf geregeltes privatwirtschaftliches Engagement. Der Ansatz des Marshallplans mit Afrika aus dem Jahr 2017, Reformpartnerschaften mit einzelnen Ländern zu bilden und damit den bilateralen Beitrag Deutschlands zur G20-Vereinbarung Compact with Africa (CwA) zu leisten, ist ausdrücklich zu verfolgen. Sowohl die Förderung der Privatwirtschaft als auch die Reformfinanzierung sind für uns vielversprechende Vorhaben. Insgesamt brauchen wir mehr Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen in Afrika. Der Anteil Afrikas am Jahresumsatz deutscher Unternehmen mit aktiven Direktinvestitionen betrug laut Deutscher Bundesbank im Jahr 2017 nur 1%, nicht einmal 1000 deutsche Unternehmen sind in Afrika tätig. Nach der Einrichtung der African Continental Free Trade Area(AfCFTA) durch die Afrikanische Union (AU) und der damit verbundenen Vergrößerung des afrikanischen Marktes sowie dem Wegfall innerafrikanischer Handelsbarrieren sind die Investitionsbedingungen in Afrika dabei massiv verbessert worden.Um weitere Investitionen zu fördern, fordern wir deshalb:
- Mehr Verantwortungsbewusstsein deutscher Unternehmen und die Einlösung längst getätigter Versprechen, insbesondere in Afrika stärker zu investieren – natürlich unter der Voraussetzung, dass die örtlichen staatlichen Regeln eingehalten und Steuern gezahlt werden sowie internationale Arbeitsstandards und Arbeitnehmer*innenrechte eingehalten werden. Hier könnten beispielsweise die International Labour Organization (ILO) oder der internationale Gewerkschaftsbund (IGB) zu Rate gezogen werden.
- Eine Reihe von Entwicklungsfonds (AfricaConnect, AfricaGrow, Wirtschaftsnetzwerk Afrika), die privatwirtschaftliches Engagement unterstützen, weiter zu finanzieren und auszubauen.
- Den schrittweisen Beitritt afrikanischer Länder zur African Trade Insurance (ATI).f
- Die Förderungsprojekte der einzelnen Bundesministerien sollen zusammengelegt werden, um ineffiziente Kooperationen und Doppelstrukturen auf deutscher Seite zu vermeiden.
- Mehr Länder sind in den Compact with Africa (CwA) aufnehmen
Reformkonzept BMZ 2030 europäisch denken
Teil des Marshallplans mit Afrika war auch eine stärkere sektorenbezogene Spezialisierung und länderspezifische Förderung. Diesen Ansatz weitet das BMZ in seinem ReformkonzeptBMZ 2030 nun aus und wagt eine fundamentale Neustrukturierung der Entwicklungszusammenarbeit, die allein aufgrund der begrenzten Mittel sinnvoll ist. Ziel des BMZ 2030 ist neben internen Strukturreformen die Zentrierung der bilateralen Zusammenarbeit auf die Kernthemen ‚Welt ohne Hunger und Armut‘, ‚Friedenssicherung‘, ‚Ernährungssicherung‘, ‚Ausbildung und nachhaltiges Wachstum‘, ‚Klima und Energie‘ sowie ‚Umwelt und natürliche Ressourcen‘. Hinzu kommen Initiativthemen wie ‚Bevölkerungsentwicklung und Familienplanung‘, ‚nachhaltige Lieferketten‘ und ‚Digitalisierung‘. In der multilateralen Zusammenarbeit werden auch andere Themen weiterverfolgt. Unabhängig dieser thematischen Spezialisierung muss die Überwindung von Hunger und Armut aus unserer Sicht das übergeordnete Ziel bleiben – und zwar in allen Ländern weltweit. Hierzu zählt insbesondere sauberes Trinkwasser, zu dem laut UNICEF auch im Jahr 2020 2,2 Milliarden Menschen weltweit noch keinen regelmäßigen Zugang haben.
Darüber hinaus soll im Prozess des BMZ 2030 bis 2023 die Entwicklungszusammenarbeit von 85 auf 60 Länder reduziert werden. Die staatliche Zusammenarbeit mit den anderen 25 Staaten soll, aufgrund der nicht vorhandenen Erfüllung von Konditionen oder einer nicht mehr benötigten Unterstützung, eingestellt, privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Kooperation jedoch fortgeführt werden. Hinzu tritt ein neues Partnerschaftsmodell mit bilateralen, globalen sowie Nexus- und Friedenspartnern.
Grundsätzlich unterstützen wir diese Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik. Die Tendenz ‚Weg von der Gießkanne‘ hin zu zielgenauerer Förderung ist dringend notwendig, auch im Hinblick auf die bisher sehr hohen Personalkosten selbst bei geringer örtlicher Präsenz. Zudem leistet das Reformkonzept einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung einer fragmentierten Programmlandschaft. Die Mitgliedsländer der zukünftigen bilateralen Partnerschaften müssen jedoch überdacht werden. So steigt laut BMZ zwar der relative Anteil derLDCs an den bilateralen Partnerschaften von 39% auf 42%. Absolut gesehen geht die Anzahl der durch Deutschland unterstützen LDCs aber zurück.
Wir fordern deshalb in der Länderauswahl und Partnerschaftsgestaltung:
- Den Fokus der Entwicklungszusammenarbeit auf LDCs zu legen. Das Ziel der Agenda 2030 und der Addis Ababa Action Agenda, 0,15% des Bruttonationaleinkommens für LDCs auszugeben – zu denen sich Deutschland verpflichtet hat – muss hier Berücksichtigung finden.
- Den fast vollständigen Rückzug aus Lateinamerika zu überdenken, ebenso den momentanen Stopp der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar. Wir wünschen uns einen Mittelweg, der Menschenrechte ins Zentrum stellt, aber auch die Notwendigkeit der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar anerkennt.
- Bilaterale Partnerschaften zu forcieren und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darauf auszurichten, in diesem Modell möglichst viele Reformpartnerschaften zu schließen.
- Im Bereich der Nexus-Partnerschaften Vermischungen von militärischen Mandaten und humanitärer Hilfe zu verhindernden.
- Den Rückzug Deutschlands aus Entwicklungsländern nur durchzuführen, wenn durch ausreichende Koordination garantiert werden kann, dass andere ‚Geberländer‘ sich stärker und zielgerichteter in den entsprechenden Ländern engagieren.
- Die Spezialisierung der Entwicklungspolitik einzelner Staaten auf bestimmte Themen und Entwicklungsländer in einer mindestens auf europäischer Ebene abgestimmten Strategie umzusetzen. Nur dadurch können einzelne Staaten ihre Wissensvorsprünge gewinnbringend einsetzen und effektive Entwicklungszusammenarbeit leisten, ohne einzelne Entwicklungsländer zu vernachlässigen.
- Die thematische Flexibilität Deutschlands teilweise zu erhalten. Dass im Reformkonzept Themen wie Frauen*rechte oder Grundbildung eine nachgeordnete Rolle einnehmen, ist für uns nicht hinnehmbar, solange keine andere Industrienation federführend die Verantwortung für diese Bereiche übernimmt.
- Den Plan, Gesundheitspolitik an private Träger bzw. multilaterale Zusammenarbeit outzusourcen, nicht umzusetzen. Dass Gesundheitsförderung weiter Teil bilateraler Zusammenarbeit bleiben muss, zeigt die Corona-Pandemie. Zwar sind private und zivilgesellschaftliche Akteure für eine erfolgreiche Bekämpfung weltweiter Krankheiten unerlässlich und Kooperationen zwingend notwendig, Gesundheitspolitik aber bleibt primär staatliche Verantwortung.
- Einheimische Betriebe zu fördern und bevorzugt bei Projekten einzusetzen, um sicherzustellen, dass durch die Wirtschaftsleistung in erster Linie die betroffenen Länder profitieren.
- Den Plan, Gesundheitspolitik an private Träger bzw. multilaterale Zusammenarbeit outzusourcen, nicht umzusetzen. Dass Gesundheitsförderung weiter Teil bilateraler Zusammenarbeit bleiben muss, zeigt die Corona-Pandemie. Zwar sind private und zivilgesellschaftliche Akteure für eine erfolgreiche Bekämpfung weltweiter Krankheiten unerlässlich und Kooperationen zwingend notwendig, Gesundheitspolitik aber bleibt primär staatliche Verantwortung.die Zusammenarbeit mit UNICEF, dem United Nations Development Programme (UNDP) und der UNHCRweiter auszubauen.
Internationale, insbesondere europäische Koordination ist für uns unabdingbar, um eine effizientere Entwicklungspolitik zu ermöglichen. Gerade die Fragmentierung der Gelder, die nachweislich negative Einflüsse auf die Wachstumszahlen in Entwicklungsländern hat, gilt es zu vermeiden. Auch muss eine zu starke Volatilität der finanziellen Mittel verhindert werden, um Projekte nachhaltig durchführen und Planbarkeit garantieren zu können. Eine Spezialisierung nach Ländern im Rahmen des BMZ 2030 muss deshalb neben einer Verstetigung der Gelder auf EU-Ebene in einem gemeinsamen Budget auch die Harmonisierung der Entwicklungspolitik durch objektive Standards und konventionalisierte Unterstützungsformen in den Blick nehmen.
Wir fordern deshalb für die kommenden Monate:
Diese europäische Kooperation der Entwicklungszusammenarbeit ist auch aus geostrategischer Sicht geboten, um etwaige Lücken zu verhindern, die in Afrika insbesondere China ausfüllen könnte. So sehr wir ein entwicklungspolitisches Engagement der Volksrepublik begrüßen und für notwendig erachten, müssen wir doch konstatieren, dass China in Afrika vordergründig auch geopolitische Interessen verfolgt. Dies gilt es in der deutschen Außenpolitik kritisch anzusprechen, ebenso wie mögliche entwicklungspolitische Kooperationen mit China auf dem afrikanischen Kontinent auch über die Zusammenarbeit als "globale Partner" im Rahmen von BMZ 2030 hinaus auszuloten sind.
Reform der europäischen Agrarpolitik Die europäische Agrarpolitik ist ein Hauptgrund für die wirtschaftliche Not vieler Kleinbauern in Afrika. Mit geringen Korrekturen könnte vielmehr Gerechtigkeit hergestellt werden und eine solidarische und nachhaltige Sicherung der Welternährung stattfinden. Durch den subventionierten Export aus der EU, vor allem von Hühnerfleisch, Getreide und Milch, werden die Märkte der Staaten des globalen Südens, in welchen ein Großteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig ist, erheblich belastet. Auch in der eigenen Agrarproduktion wird oftmals auf platzraubende Exportmittel, wie Soja, Baumwolle oder Kakao, gesetzt, was der eigenen Nahrungsversorgung schadet. Daher setzen wir uns für eine generelle Reform der europäischen Agrarpolitik ein und fordern:
- Den Einsatz für die stärkere Unabhängigkeit der Märkte des globalen Südens von Nahrungsmittelimporten.
- Den Einsatz für die Umstrukturierung internationaler Agrarfördergelder: Weg vom internationalen Unternehmen, hin zum lokalen Landwirtschaftsbetrieb.
- Die Regulierung der Agrarexporte aus der EU, insbesondere von Fleisch, Milch und Weizen. Lokale Produktionen darf nicht geschadet werden und Abhängigkeiten müssen abgebaut werden.
- Das Ende der bisherigen Praxis der EU-Agrarsubventionen nach dem Gießkannen-Prinzip.
- Ausschließlich Förderung von nachhaltigen Betrieben innerhalb der EU.
- Die Regulierung der Futtermittel-Importe der EU durch die Förderung des Anbaus von eiweißreichen Futtermitteln innerhalb der EU.
Die EU muss sich dafür einsetzen, dass das Recht auf Nahrung unverbrüchlich feststeht, dass kleine und lokale Unternehmen in den Ländern des globalen Südens, sowie solche mit agrarökologischen Anbaumethoden, gefördert werden.
Diese europäische Kooperation der Entwicklungszusammenarbeit ist auch aus geostrategischer Sicht geboten, um etwaige Lücken zu verhindern, die in Afrika insbesondere China ausfüllen könnte. So sehr wir ein entwicklungspolitisches Engagement der Volksrepublik begrüßen und für notwendig erachten, müssen wir doch konstatieren, dass China in Afrika vordergründig auch geopolitische Interessen verfolgt. Dies gilt es in der deutschen Außenpolitik kritisch anzusprechen, ebenso wie mögliche entwicklungspolitische Kooperationen mit China auf dem afrikanischen Kontinent auch über die Zusammenarbeit als "globale Partner" im Rahmen von BMZ 2030 hinaus auszuloten sind.
Demokratisierung und Good Governance sind kein Nice-to-have
Die mit BMZ 2030 verstärkte Koppelung der Entwicklungszusammenarbeit an Good Governance, Demokratie und Menschenrechte war zwingend notwendig. Insbesondere die Reformpartner müssen künftig mehr Eigenleistung erbringen, eine gute Regierungsführung nachweisen, Korruption erfolgreich bekämpfen und die Menschenrechte wahren. Dass jedes Jahr etwa 50 Mrd. Dollar aus Afrika auf illegalem Weg abfließen – dies entspricht in etwa der ODA für Afrika –, zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Eine Reihe von Studien hat gezeigt, dass die bisherige Entwicklungshilfe keinen Effekt auf die Demokratisierung hatte – weder einen positiven z.B. durch technische und administrative Unterstützung, Konditionalität oder Bildung und Wachstum, noch einen negativen z.B. durch Abhängigkeit von Geberländern, Korruption oder Übergehung des Parlaments. Dabei sind die schrittweise Abschaffung sogenannter ‚extraktiver Institutionen‘ und die Institutionalisierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht nur Konditionen der Entwicklungszusammenarbeit, sondern selbst essenzielle Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.
- Die Einstufung von Reformpartnerschaften insbesondere anhand des Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International konsequent und transparent durchzuführen.
- Die Einstufung von Reformpartnerschaften insbesondere anhand des Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International und des Doing Business Index der Weltbank konsequent und transparent durchzuführen.
- In engeren Partnerschaften stärkere Verpflichtungen mit evidenzbasiertem Monitoring stetig zu evaluieren.
- Die örtlichen Politiker*innen gegenüber den Bürger*innen stärker verantwortlich zu machen, beispielsweise durch effektive Steuersysteme nach der Devise „No taxation without representation“.
Transparenz stärken
Grundlegende Veränderung geht immer auch von der Zivilgesellschaft aus. Wer sich in seinem Land allerdings beteiligen möchte, muss informiert sein. 90% der Menschen, die auf dem afrikanischen Kontinent leben haben keinen Zugang zu Informationen über ihren nationalen Haushalt. Transparenz für die Bürger*innen in Entwicklungsländern fördert nicht nur die Demokratisierung, sondern ist effektivste Korruptions- und Armutsbekämpfung, sowie Garant für den Einsatz von nachhaltigem Wirtschaften. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass wir uns dafür einsetzen, dass Gesellschaften in Entwicklungsländern Zugang zu Informationen bekommen und informiert werden. Der Grad der Maßnahmen variiert je nach Voraussetzungen und politischer Situation der jeweiligen Länder, doch kommt dem Einsatz für Transparenz supranational Bedeutung zu. Deshalb fordern wir:
- Unterstützung von NGOs und anderen zivilen und staatlichen Verbänden, die sich für mehr Transparenz einsetzen und mit den lokalen Communities zusammenarbeiten. (Transparency & Accountability Initiative)
- Haushaltsinformationen sollen online zur Verfügung gestellt werden, mindestens in digitalen Dateiformaten. Wo möglich sollen die Informationen mit erklärenden Graphiken oder anderen digitalen Hilfen, wie Apps, zugänglicher gemacht werden.
- Die Informationen sollen auch in lokalen Sprachen zur Verfügung gestellt werden und wo es geht sollen zusätzlich zu den originalen Informationen vereinfachte, nicht jedoch verfälschte, Aufbereitungen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Kommunikation zwischen Regierungsvertretern oder Abgeordneten und den lokalen Communities soll mit dem Ziel von mehr Transparenz gefördert werden. Dazu müssen vielerorts die Gesprächs- oder allgemein die Kommunikationskanäle geschaffen oder verbessert werden. Insbesondere mit digitaler Hilfe, wie eigenen Websites oder Apps, soll das zeitnahe Feedback verbessert werden, damit klar wird, welche Projekte vor Ort entscheidend sind und wo Hilfe benötigt wird.
- Die örtlichen Politiker*innen gegenüber den Bürger*innen stärker verantwortlich zu machen, beispielsweise durch effektive Steuersysteme nach der Devise „No taxation without representation“.
Evaluation und Monitoring stärken
Effektive und nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit ist auf eine gute Evaluation und ein dauerhaftes Monitoring angewiesen. In den vergangenen Jahren haben sowohl zivilgesellschaftliche als auch institutionelle Akteure diese Kapazitäten ausgebaut und wichtige Fortschritte erzielt. Ausgehend von der Paris-Erklärung findet international eine zunehmend einheitliche, aber weiter ausbaubare Evaluation statt, die zu Kongruenz zwischen den Policies der ‚Geberländer‘ führt. Die Prinzipien der Aid effectiveness sind Leitlinien effizienter Entwicklungspolitik: Ownership, Alignment, Harmonisation, Managing for results, Accountability. Diesen Weg gilt es konsequent fortzuführen. Hierzu fordern wir:
- Die wissenschaftliche Evaluation (evidence based) weiter auszubauen.
- Forschung zu fördern, die ganz konkret anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse, auch randomisierter Feldstudien, Entwicklungsstrategien entwickelt und wissenschaftlich begleitet.
- Den Entwicklungsländern die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Begleitung ihrer Politik zur Verfügung zu stellen.
- NGOs zunehmend durch unabhängige Akteure bzw. staatliche Institutionen extern evaluieren zu lassen.
- Im Verbund mit einer Gesamtstrategie spezialisierte und effiziente NGOs stärker zu fördern. Transparente Vergabekriterien sind hierzu in allen Bereichen unerlässlich.
- Die Allokation in Partnerländern zu beachten und darauf abzuzielen, regionale Ungleichheiten nicht weiter zu verstetigen.
- Zielgruppen frühzeitig an der Implementierung der Maßnahmen zu beteiligen.
Entwicklungshelfergesetz (EhfG) reformieren
Das Entwicklungshelfergesetz (EhfG) setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von freiwilligen Entwicklungshelfer*innen, die ohne Erwerbsabsicht, also ohne Gehalt, sondern nur mit Geld, das den Unterhalt sichert, in Entwicklungsländer entsandt werden. Die Entwicklungshelfer*innen verdienen damit deutlich weniger als andere Entsandte von Entwicklungsorganisationen und leisten einen zeitlich befristeten solidarischen Dienst. Die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. ist seit 1993 der Dachverband der sieben Entwicklungsdienste in Deutschland, die vom BMZ als ‚Träger des Entwicklungsdienstes‘ anerkannt sind und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit durch die Entsendung von berufserfahrenen Fachkräften unterstützen. Die im EhfG 1969 erfolgte soziale Absicherung der Entwicklungshelfer*innen mit Kranken- und Rentenversicherung war dringend notwendig. Derzeit sind rund 1.130 Fachkräfte in über 90 Ländern im Entwicklungsdienst tätig, das sind 50% weniger als noch vor zehn Jahren. Vor allem im Bereich der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ist die Zahl der Entwicklungshelfer*innen rückläufig. In den letzten Jahren verschieben sich die Anforderung vor allem zu Fachkenntnissen in Klimaschutz, Trauma-Pädagogik oder Digitalisierung. Der Entwicklungsdienst im Rahmen der EhfG muss weiter gestärkt werden, denn er ist nicht nur ein wichtiges Instrument einer finanziell effizienten, breitgetragenen Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch der Völkerverständigung. Wir wollen deshalb:
- Die Ergebnisse der Studien des Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) aus den Jahren 2015 und 2016 konsequent umsetzen.
- Die Arbeit als Entwicklungshelfer*in wieder stärker in den Fokus rücken, da sie meist sinnvoll und nachhaltig ist.
- Die Arbeit als Entwicklungshelfer*in wieder stärker in den Fokus rücken, da sie weitaus sinnvoller und nachhaltiger ist als FSJs oder private Hilfedienste im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
- Die sehr steife und formale Zusammenarbeit im Rahmen des EhfG flexibilisieren, die Integration in der Projektplanung und -durchführung verbessern sowie die lokale Anbindung stärken.
- Neben dem Austausch zwischen Deutschland und den Entwicklungsländern auch einen besseren Süd-Nord- als auch Süd-Süd-Austausch.
Weltwärts: Interkulturellen Austausch fördern
Es gibt zahlreiche Programme, mit denen heute junge Menschen in das Ausland gehen und an verschiedensten Projekten teilnehmen. Hinzu kommen private Initiativen, welche ohne Trägerorganisationen arbeiten. Viele dieser Programme sind nur sehr eingeschränkt sinnvoll, was verschiedenste Gründe hat: Zum einen ermöglichen sogenannte Kurzzeiteinsätze oft kaum eine Eingewöhnungszeit in die Kultur des Landes und damit verbunden kaum effektive Arbeit im Projekt vor Ort. Zum anderen ist die Ausrichtung vieler Programme problematisch. Teilweise werden Freiwillige an Stellen gesendet, an denen sie überflüssig sind oder ihre Anwesenheit sogar kontraproduktiv ist, so oft in der Kinder- und Jugendarbeit, teilweise besetzen sie auch Stellen die von einheimischen Fachkräften besetzt werden können und dienen so nur als kostengünstige Arbeitskraft, welche den Beruf von Einheimischen ausübt. Es gibt aber auch Programme, die den Fokus auf den interkulturellen Austausch legen, mit einer intensiven Vorbereitung verbunden sind und ausschließlich in zertifizierte und der Entwicklungszusammenarbeit dienende Projekte gesendet werden. Solche Programme gilt es auszubauen und dabei zu betonen, dass die Freiwilligen nicht ins Ausland gehen, um dort zu 'entwickeln', sondern um selbst wertvolle Erfahrungen zu sammeln, die sie dann nach ihrer Heimkehr in Deutschland einbringen können, um auf eine tolerantere, interkulturellere und international vernetztere Gesellschaft hinzuarbeiten. Dieser Austausch muss beidseitig stattfinden, also auch in der Süd-Nord oder auch Süd-Süd Komponente. Wir fordern daher:
- Ausbau und Förderung des Weltwärts-Programms des BMZ.
- Förderung solcher Organisationen, die in zertifizierte Langzeitprojekte entsenden.
- Ausbau der Süd-Nord Komponente, also zur Verfügungstellung von deutschen Projekten, die Freiwillige aus dem globalen Süden aufnehmen, sowie Bereitstellung von finanzieller Unterstützung.
- Einsatz für Betonung des Zieles solcher Dienste auf Vorbereitungstreffen, um Freiwillige für gesellschaftliche und globale Zusammenhänge zu sensibilisieren.
- Förderung von Programmen, welche sich mit interkultureller Kommunikation auseinandersetzen und insbesondere zur Verfügungstellung von Anlaufstellen für im Ausland lebende Menschen aus dem globalen Süden.
- Neben dem Austausch zwischen Deutschland und den Entwicklungsländern auch einen besseren Süd-Nord- als auch Süd-Süd-Austausch.
Unsere tägliche Verantwortung
Deutsche Entwicklungspolitik allein kann die globalen Probleme unserer Zeit nicht lösen. Es braucht europäische und internationale Lösungen, aber auch diese müssen von zivilgesellschaftlichem und individuellem Engagement flankiert werden. Spenden haben für uns eine zentrale Bedeutung und können schon in kleinem Ausmaße Großes beitragen. Deshalb sympathisieren wir mit einzelnen Anliegen politikphilosophischer Richtungen wie des Effektiven Altruismusund von Plattformen wie Giving What We Can, die individuelle Spendenbereitschaft mehr in den Fokus zu rücken und die Spendenwege in und Effizienz von NGOs transparent zu machen versuchen. Weil viele NGOs in der Entwicklungszusammenarbeit eine bedeutsame Arbeit leisten, ist es umso wichtiger, dass jede*r diese stärker und einfacher fördern kann. Klar ist aber auch: Spenden können zwar einen großen Unterschied machen, jedoch genauso zur Stabilisierung ungerechter Systeme beitragen. Um die langfristigen Herausforderungen zu bewältigen und globale Gerechtigkeit wirklich zu realisieren ist deshalb strukturelle Kritik an der internationalen Wirtschaftsordnung, einzelnen Lebensweisen und dem globalen politischen System unerlässlich. Wir Jusos wollen nicht nur das Spiel gerechter spielen – wir wollen die Spielregeln verändern.
Globale Krankheitsbekämpfung ernst nehmen
Krankheiten kennen keine Landesgrenzen. Umso wichtiger, dass wir Gesundheitspolitik nicht mehr als nationale, sondern als globale Aufgabe verstehen. Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass Alleingänge einzelner Staaten sogar schaden - die Ausbreitung von Krankheiten jeglicher Art können wir nur gemeinsam verhindern!
Unsere Vision lautet, dass ausnahmslos alle Menschen weltweit durch ein funktionierendes Gesundheitssystem abgesichert sind, Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und professioneller medizinischer Behandlung haben. Dazu braucht es den entschiedenen Einsatz von öffentlichen Organisationen und Institutionen, denn bereits in der Vergangenheit wurde spürbar, dass Budgetkürzungen, Privatisierungen und Deregulierungen im Gesundheitswesen große Schäden hinterlassen haben. Trauriges Beispiel ist die Ebola-Epidemie 2014-2016 in Westafrika: In Ländern wie Liberia und Sierra Leone, in denen jahrelange Strukturanpassungsprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF) die öffentlichen Gesundheitsstrukturen zerstört oder den Aufbau solcher verhindert haben, war die Ausbreitung des Ebola-Virus nur schwer unter Kontrolle zu bringen. Diese Umstände forderten weitaus mehr Todesopfer als in Staaten wie Senegal und Nigeria, deren Gesundheitssysteme zwar ebenfalls angeschlagen, aber besser aufgestellt waren. Hieraus müssen die richtigen Konsequenzen gezogen werden!
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nimmt aus unserer Sicht eine Schlüsselrolle auf diesem Feld ein und muss dringend gestärkt werden: Aktuell ist sie allerdings chronisch unterfinanziert. Ihr jährliches Gesamtbudget von 2,6 Mrd. Euro wird den enormen Herausforderungen der globalen Gesundheitsversorgung nicht gerecht, zumal lediglich 440 Mio. Euro als Pflichtbeiträge der UN-Mitgliedsstaaten zur freien Verfügung stehen. Der überwiegende Rest sind zweckgebundene Mittel und stammen oftmals aus privaten Organisationen wie Stiftungen - die wiederum in keiner Weise demokratisch legitimiert sind.
Die Corona-Krise intensiviert die dadurch entstehenden Probleme – beispielsweise den Einfluss Privater auf die Herstellung und Verteilung von Impfstoffen sowie Medikamenten – nur noch. Als Jusos sehen wir mehr denn je Staaten in der Verantwortung, Gesundheit als globales öffentliches Gut zu verstehen und nicht dem Markt zu überlassen. Die WHO selbst empfiehlt, für gesundheitsbezogene Entwicklungsarbeit 0,1% des Bruttonationaleinkommens aufzubringen. Die Bundesrepublik hinkt dieser Forderung jedoch hinterher und kommt auf gerade einmal 0,03%.
Gleichzeitig darf der Kampf gegen COVID-19 keinesfalls dazu führen, dass insbesondere im Globalen Süden verbreitete Infektionskrankheiten wie Malaria, Tuberkulose, West-Nil-Fieber etc. aus dem Blick der Forschungsförderung geraten. Auch unabhängig der Corona-Pandemie orientiert sich die Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen meist am Bedarf von Industrieländern und den Profitinteressen von Pharmakonzernen. Wir wollen dagegen, dass durch eine solidarische internationale Gesundheitspolitik die Eindämmung von Krankheiten in den Fokus gerückt wird, die sich im Umfeld von Armut schnell ausbreiten. Hierzu muss die Abhängigkeit der Länder des Globalen Südens von internationalen Lieferketten und großen Pharmaunternehmen überwunden und stattdessen die dezentrale Produktion von Medikamenten angekurbelt werden.
Wir fordern deshalb konkret:
- Im Haushalt der Bundesrepublik schnellstmöglich mindestens 0,1% des Bruttonationaleinkommens, also rund 3,5 Mrd. Euro, für gesundheitsbezogene Entwicklungszusammenarbeit einzustellen.
- Die Einrichtung eines internationalen Fonds zur Umsetzung einer öffentlichen Basisgesundheitsversorgung mit dem Schwerpunkt auf den LDCs.
- Verstärktes Engagement im Kampf gegen AIDS, Tuberkulose und Malaria durch Unterstützung des Global Fund, für dessen Unterstützung die Geldmittel gesteigert werden sollen.
- Die Einrichtung eines internationalen Fonds zur Umsetzung einer öffentlichen Basisgesundheitsversorgung mit dem Schwerpunkt auf den LDCs.
- Den Auf- und Ausbau von leistungsfähigen staatlichen Gesundheitssystemen in Ländern des globalen Südens zu unterstützen - durch die Bundesrepublik Deutschland, aber auch die bereits bestehenden entwicklungspolitischen Partnerschaften der einzelnen Bundesländer.
- Ebenso die Unterstützung von Forschungs- und Produktionsstrukturen im Bereich von Medikamenten- und Impfstoffentwicklung sowie -Herstellung im Globalen Süden.
- Die Einschränkung des Einflusses privater Sponsoren und Stiftungen auf sensible Bereiche wie die Herstellung von Verteilung von Arzneimitteln. Stattdessen sollen derzeit öffentlich-private Organisationen wie die Internationale Impfallianz GAVI in gut ausgestattete Strukturen der UN überführt werden.
Ausbreitung von Krankheiten. Diese Folgen sind ihrerseits die Hauptgründe für große Flucht- und Migrationsbewegungen. Die Bekämpfung des Klimawandels hat daher auch zum Ziel, Konflikte zu verhindern oder im besten Fall zu beenden. Dabei ist die Bezeichnung ‚Klimaflüchtling‘ teilweise irreführend, denn Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen, weil diese aufgrund des Klimawandels für immer unbewohnbar geworden sind, haben keine Rückkehrperspektive. Insofern müssen ihnen mehr Rechte als der Flüchtlingsstatus zugeschrieben werden.
Neben einer ambitionierten Klimapolitik in Deutschland, Europa und der Welt fordern wir auf internationaler Ebene ganz konkret:
- Ein klares Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen und die Einhaltung der selbst gesetzten Ziele.
- Die Aufnahme des UNEP in den Ständigen Interinstitutionellen Ausschuss (IASC) der UN, um die Umweltdimension humanitärer Katastrophen einzubinden.
- Die Entbürokratisierung von Auslandseinsätzen der Rettungsdienste wie DRK, THW u. a. im Katastrophenfall.eine Überprüfung des Delegiertenschlüssels für Gremien wie z.B. die Conference of the Parties (COP) der UNFCCC.
- Den Green Climate Fund als zentrales Finanz(kontroll)instrument zu etablieren, über das alle Finanztransfers und Investitionen für Mitigation und Adaption an den Klimawandel laufen.
- Von Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß, dass sie anstelle von Ausgleichszahlungen dieses Geld in Projekte vor Ort investieren, beispielsweise in den Aufbau von Binneninfrastruktur, dezentraler Energieversorgung, erneuerbaren Energien oder in Wiederaufforstung, die (Wieder-)Herstellung nachhaltiger Landwirtschaft, Bodensanierung und in die entsprechende Ausbildung von Fachkräften – unter der Prämisse, dass die Unternehmen damit keinen Profit generieren, sondern ihren CO2-Ausstoß bezahlen.
- Hierzu gehört auch, Partnerschaften zwischen Stakeholdern aus Globalem Norden und Globalem Süden zu fördern. Der Adaptionsfonds soll hierfür als Austauschplattform dienen.
- Sanktionen gegen Länder, die in erheblichem Maße gegen ihre Klimaziele verstoßen, bei diesen aber bessere Zusammenarbeit zwischen deutschen Investoren und Klima- sowie Umweltschutzakteuren. Beispielweise ist der Amazonas-Regenwald eine Ausgleichsfläche für die Emissionen deutscher Firmen und gleichzeitig Lebensgrundlage für die indigenen Völker Brasiliens. Sein Erhalt ist von gemeinsamem Interesse.
- Sanktionen gegen Länder, die ihre Klimaziele ignorieren, bei diesen aber bessere Zusammenarbeit zwischen deutschen Investoren und Klima- sowie Umweltschutzakteuren. Beispielweise ist der Amazonas-Regenwald eine Ausgleichsfläche für die Emissionen deutscher Firmen und gleichzeitig Lebensgrundlage für die indigenen Völker Brasiliens. Sein Erhalt ist von gemeinsamem Interesse.
Quoten in Aufsichtsräten, Upskirting-Verbot, Paritätsgesetze - in Deutschland hat sich in letzter Zeit einiges getan, was Frauen* mehr Rechte verschafft hat. Wahlrecht und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind mittlerweile Selbstverständlichkeiten. Im Globalen Süden ist es um die Rechte der Frauen* meist schlechter bestellt. Die Priorität des Feminismus? „Que no nos maten“, dass sie, die Männer, uns nicht töten. Frauen* sind im Globalen Süden vergleichsweise viel stärker von ökonomischen und strukturellen Ungleichheiten betroffen. Besonders in den weniger Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2020Karlsruhe, 19./20. September 202013 / 24 privilegierten Gesellschaftsschichten sind sie oft stark abhängig von ihren Vätern, Brüdern oder Ehemännern. Sie besitzen weniger Zugang zu Bildung, schlechtere medizinische Versorgung (gerade in der Gynäkologie), kein eigenes Kapital oder keinen eigenen Beruf, der ihnen Selbstständigkeit ermöglichen könnte. Zudem sind sie die Hauptleidtragenden von Kriegen, Konflikten und Klimawandel. Wenn wir uns mit Frauen*rechten im Globalen Süden befassen, müssen wir also von anderen Lebensrealitäten ausgehen. Feminismus setzt dort andere Prioritäten als in Deutschland und ist strukturell anders aufgebaut.
Gesundheit und körperliche Selbstbestimmung von Frauen*
Risikofaktor Gebärmutter
Die Gesundheit und körperliche Selbstbestimmung von Frauen* muss einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Wir fordern für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit dem Globalen Süden:
- Finanzielle, fachliche und technische Unterstützung von Stätten medizinischer, insbesondere gynäkologischer Grundversorgung sowie der Ausbildung von Personal dafür vor Ort und, wo nötig, den Schutz durch Sicherheitsdienste.
- Den Einsatz für straffreie und letztlich legale Schwangerschaftsabbrüche bis zum 3. Monat sowie Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ländern des Globalen Südens beim Aufbau von Familienzentren und Beratungsstellen (à la Planned Parenthood).
- Die Aufhebung des §219a im StGB und in Folge den Einsatz für eine weltweite Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zum 3. Monat sowie Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ländern des Globalen Südens beim Aufbau von Familienzentren und Beratungsstellen (à la Planned Parenthood).
- Anerkennung von sexualisierter Kriegsgewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das bisschen Haushalt
Weltweit leisten Frauen* den Löwenanteil der Care-Arbeit im Haushalt, in der Kinderbetreuung und in der Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger. In Ländern des Globalen Südens sind sie oft zwar nicht Hauptverdienerinnen*, aber Hauptversorgerinnen*, indem sie Lebensmittel selbst anbauen und verarbeiten. Diese Arbeit wird nicht entlohnt, beansprucht aber die Zeit, die sonst für eine bezahlte Anstellung vorhanden wäre. Umgekehrt arbeiten Frauen* deutlich häufiger in schlecht bezahlten Dienstleistungsberufen, in denen sie oft ausgenutzt und ausgebeutet werden. Wir fordern deshalb:
- Bei Erwerb von Land für den Rohstoffabbau durch deutsche Firmen genau zu prüfen, ob und wie viele Haushalte von diesem Land abhängen, und gegebenenfalls eine Entschädigung in Form von gleichwertigem Land an anderer Stelle oder ein Kaufverbot durchzusetzen.
- Finanzielle, technische und fachliche Unterstützung beim Aufbau dezentraler Infrastruktur, um Arbeiten im Haushalt zu erleichtern, Wege zu verkürzen, insbesondere durch einen guten Anschluss an die Wasser- und Gesundheitsversorgung, und bspw. das Gesundheitsrisiko durch offene Holzfeuer als Energiequelle in geschlossenen Räumen zu minimieren.
- Finanzielle, technische und fachliche Unterstützung beim Aufbau dezentraler Infrastruktur, um Arbeiten im Haushalt zu erleichtern, Wege zu verkürzen und bspw. das Gesundheitsrisiko durch offene Holzfeuer als Energiequelle in geschlossenen Räumen zu minimieren.
- Den Aufbau und die rechtliche Anerkennung von Gewerkschaften für Frauen* in prekären Arbeitsverhältnissen.
Jede Stimme zählt – Wissen ist Macht
- Eingeschränkte Zusammenarbeit und Sanktionierung von Ländern, die Frauen* die politische Mitbestimmung verweigern oder erschweren.
- Die Einführung einer Frauenquote für nationale Parlamente.
- Eingeschränkte Zusammenarbeit und Sanktionierung von Ländern, die Frauen* die politische Mitbestimmung verweigern oder erschweren.
- Die Auflage für Projekte im Globalen Süden, auf Repräsentation von Frauen* in der Zusammenarbeit und in der Entscheidungsfindung zu bestehen.
- Die Ausbildung insbesondere weiblicher Lehrkräfte zu fördern und auszuweiten
- Investitionen in die Ausstattung von Schulen, damit Lehrmaterial nicht von den Eltern bezahlt werden muss.
Bildung ist nicht nur Voraussetzung für eine angemessene Repräsentation, sondern auch ein mächtiges Instrument im Kampf gegen extreme Armut. Weltweit gehen ca. 130 Mio. Mädchen nicht nur Schule, was auch Folgen für die Gesundheitsversorgung hat: Frauen mit einer höheren Bildung haben in der Regel einen besseren Zugang zu wichtigen gesundheitlichen Informationen. Nicht nur die mit der Ausstattung der Schülerinnen einhergehenden Kosten, sondern auch die Infrastruktur der Schulen, beispielsweise fehlende separate sanitäre Einrichtungen, bedeuten oftmals einen Hinderungsgrund für den Schulbesuch. Die betroffenen Länder geben selbst nicht genug für Bildung aus, aber auch die Gelder aus der Entwicklungszusammenarbeit für Bildung sind seit 2002 von 13 auf 10% gesunken. Wir fordern daher:
- Einsatz bei den betroffenen Ländern für eine Erhöhung ihres Bildungsetats. Zielmarke sollen 5,8% des BIP sein.
- Einsatz für den Fokus auf Bildung bei den internationalen Geldgebern für Entwicklungszusammenarbeit.
- Priorisierung der Geldmittel auf Primar- und Sekundarbildung.
- Internationale Organisationen und multilaterale Instrumente, wie die ‚Global Partnership for Education‘ stärken.
- Die Regierungen der betroffenen Länder sollen einen Posten für eine*n Bildungsbeauftragte*n einrichten, welche*r Bildungshemnisse für Mädchen identifiziert, dafür sensibilisiert und Reformvorschläge ausarbeiten soll.
- Förderung des Unterrichts der digitalen Kompetenzen.
- Einsatz für den gleichberechtigten Zugang zu allen schulischen Fächern.
Frauen* machen ungefähr 50% der Weltbevölkerung aus. Frauen*rechte müssen daher überall eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt auch für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit - denn wir haben den Anspruch, Entwicklung nicht zu 50%, sondern zu 100% zu unterstützen. Alle hier geforderten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen, müssen auch für Menschen, die sich selbst als queer identifizieren, ebenso gefordert werden. Denn diese sind in vielen Ländern Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2020Karlsruhe, 19./20. September 202015 / 24 unmenschlichen Verfolgungen ausgesetzt.
Frauen* machen ungefähr 50% der Weltbevölkerung aus. Frauen*rechte müssen daher überall eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt auch für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit - denn wir haben den Anspruch, Entwicklung nicht zu 50%, sondern zu 100% zu unterstützen.
Globale Institutionen der Gerechtigkeit
Repräsentative, durchsetzungsfähige und transparente Vereinte Nationen
Gerade in den LDCs gibt es überproportional viele gewaltsame inner- und zwischenstaatliche Konflikte. Dementsprechend werden insbesondere dort zahlreiche Menschen Opfer von Gewalt, Raub und Tod. Allerdings haben diese Konflikte auch strukturelle Armut innerhalb der Entwicklungsstaaten und fehlendes Wachstum zur Folge. Während dem UN-Sicherheitsrat eigentlich die Aufgabe zukommen sollte, in diesen Fällen zu schlichten, sehen wir, dass der Rat dieser Verpflichtung zu häufig nicht nachkommt. Grund hierfür ist das umstrittene Veto-Recht der ständigen Mitglieder, die sich oft genug gegenseitig blockieren, wenn es um die Abstimmung gesammelter UN-Friedenseinsätze und Blauhelmmissionen geht. Wir sind uns sicher: Die Vereinten Nationen können ihre ordnungs- und friedenspolitische Macht nur behaupten, wenn das Veto-Recht bei besonders schweren Fällen reformiert wird. Dabei ist der Sicherheitsrat auch durch erhebliche Machtasymmetrien zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Globalem Süden und Globalem Norden geprägt. Mit Afrika und Südamerika sind zwei Kontinente, welche nicht nur einen großen Teil der Weltbevölkerung beheimaten, sondern auch die allermeisten Entwicklungsländer, nicht durch einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat vertreten. Wir streben deshalb eine Reform des UN-Sicherheitsrates an:
- Das heutige Veto-System, das den UN-Sicherheitsrat allzu oft handlungsunfähig macht, muss so eingeschränkt werden, dass dieser auch dann für Frieden und Menschenrechte einstehen kann, wenn dies den Interessen einer Veto-Macht entgegenläuft.
- Lösungsorientiert beispielsweise über eine Regionen-Quote nachzudenken, die unter anderem Staaten der L.69-Gruppe zugutekäme.
- Insgesamt die Erhöhung der Zahl von nichtständigen Mitgliedern, um so eine repräsentative Verteilung innerhalb des UN-Sicherheitsrats sicherzustellen.
- Die Bestrebungen, der Europäischen Union einen permanenten Sitz im Rat zu erhalten, wollen wir weiter bestärken.
Es ist ebenfalls notwendig, die UN-Vollversammlung in ihren Rechten und sicherheitspolitischen Kompetenzen zu stärken. So kann auch die Rolle der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Konfliktherden wieder in den Vordergrund gerückt werden. Grundsätzlich wollen wir die Vereinten Nationen finanziell sowie in ihrer Organisationsstruktur stärken. Ein Beispielgremium hierfür ist der sogenannte Menschenrechtsrat, für den sich sowohl Bundesregierung als auch Europäische Union weiter einsetzen müssen. Dabei ist jedoch wichtig, dass Staaten, die seine Grundsätze brechen, die Handlungsfähigkeit des Rats nicht länger unterlaufen können. Vorstellbar sind künftig Auswahlkriterien, die sich an den Universal Periodic Reviews der UN-Behörden orientieren. Denn nur wenn mehr Einigkeit auf internationaler Ebene gewährleistet ist, kann globale Gerechtigkeit - auch in Entwicklungsländern - erreicht werden.
Die Vereinten Nationen, wie wir sie uns wünschen, stehen zu ihren Verpflichtungen in der Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen auch von internationaler Seite die Entwicklungspotentiale gerade der Länder in Betracht ziehen und konkret fördern, die bisher nicht auf der Gewinnerseite der Geschichte standen. Somit treten wir für einen fairen Ausgleich zwischen Industriestaaten, Schwellen- und Entwicklungsländern ein. Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit müssen erhöht sowie die Art ihrer Implementierung verändert werden. Wir wollen zukunftsträchtig investieren, systematisieren, vernetzen und strukturieren. Kooperation und Koordination auch in der UN stehen für uns im Zentrum. So fordern wir:
- Die strukturelle Stärkung des*der hohen Beauftragten für die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleinen Inselentwicklungsländer.
- Mehr Transparenz und die tiefergehende Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen auf Ebene der UN in diesem Themenkomplex zur Bekämpfung von Club Governance sowie informellen Kooperations- und Abstimmungsmechanismen zwischen Staaten.
- Konsequente Bereitstellung von Mitteln für Friedens- und Ordnungspolitik.
Zur zukünftigen Partnerschaft zwischen Industriestaaten, Schwellen- und Entwicklungsländern gehört auch ein sensibler Umgang mit unserer gemeinsamen Geschichte. Insbesondere kommt der Aufarbeitung unserer kolonialen Vergangenheit Bedeutung zu, die zu vielen - bis heute andauernden - Problemen in den betroffenen Ländern geführt hat. Daher fordern wir:
- Einrichtung eines*r Kolonialismus-Beauftragte*n im BMZ, die*der bei bestehenden und neuen Projekten den Fokus auf sensible Stellen, die sich aus der kolonialen Vergangenheit ergeben, legen kann und die*der Nachwirkungen unseres westlichen Kolonialismus in den Partnerländern identifiziert.
- Intensivierung des Austausches mit Nachkommen der Geschädigten und NGOs, sowie Regierungsvertreter*innen.
- Sensibilität für die Einrichtung neuer Projekte, die sich dezidiert mit den kolonialen Nachwirkungen auseinandersetzen.
- Prüfung von Entschädigungszahlungen.
- Mehr Transparenz und die tiefergehende Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen auf Ebene der UN in diesem Themenkomplex zur Bekämpfung von Club Governance sowie informellen Kooperations- und Abstimmungsmechanismen zwischen Staaten.
Das Römische Statut ist eine große institutionelle Errungenschaft der Jahrtausendwende. Mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gibt es seitdem endlich eine zuständige Stelle für die internationale Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression. Denn die Täter*innen solcher Verbrechen als internationale Gemeinschaft zu verfolgen, ist ein wichtiger Beitrag zur globalen Gerechtigkeit. Wir bedauern deshalb sehr, dass nur 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert haben. Deutschland und die Europäische Union müssen sich verstärkt dafür einsetzen, dass weitere wichtige Staaten, wie die USA, Russland, China, Indien, die Türkei und Israel, dem Abkommen beitreten und die Verfolgung der Kernverbrechen des Völkerstrafrechts effektiv erfolgen kann. Die Kritik an der bisherigen Arbeit des IStGH lehnen wir ab und stellen uns damit an die Seite vieler Menschrechtsorganisationen wie Amnesty International. Ja, der Gerichtshof verfolgt vielfach afrikanische Fälle, ein Großteil dieser Fälle wird allerdings von den betroffenen Staaten selbst an den IStGH verwiesen. Ihm deshalb rassistisches und imperialistisches Handeln vorzuwerfen, greift zu kurz. Vielmehr muss unser Ziel sein, das Gericht zu stärken und die Jurisdiktion auf die oben genannten kritischen – teils westlichen – Staaten auszuweiten.Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass die Unabhängigkeit des internationalen Gerichtshofes vielfacher und oftmals mächtiger Einflussnahme ausgesetzt ist. Geostrategische Interessenslagen und imperiale Einflussnahme bedrohen immer wieder eine Aufarbeitung internationaler Straffälle. Wir weisen solche Art der Beeinflussung klar zurück und fordern von der EU sich zukünftig noch stärker für den Schutz der Unabhängigkeit des Gerichtes einzusetzen.
Eine neue Weltwirtschaftsordnung
Steuern, Steuern, Steuern
Wir sind der Überzeugung: faire Steuern schaffen Gerechtigkeit und sind Schlüsselinstrument, um multinationale Konzerne an den Kosten der Allgemeinheit zu beteiligen. Gerade Staaten des globalen Südens sind auf den Aufbau von kontinuierlichen, stabilen Geldströmen angewiesen. Es braucht ein gerechtes, international abgestimmtes Steuersystem, um mehr Mittel für Entwicklungsländer bereitstellen und globale Wirtschaftskräfte dezentralisieren zu können, sodass allen Menschen Teilhabe ermöglicht wird. Der Wettlauf zu den niedrigsten Unternehmenssteuersätzen (race to the bottom) zwischen Staaten muss beendet werden. Wir fordern in diesem Sinne:
- Einen international vereinbarten Mindeststeuersatz, von dem Staaten nach oben hin abweichen dürfen.
- Unternehmen, die über Tochtergesellschaften Gewinne in Länder verlagern, in der der Mindeststeuersatz einseitig unterschritten wird, durch staatliche Behörden in Höhe der Differenz zwischen diesem und dem ausländischen Steuersatz nachzubesteuern.
- Dass sich Steuern in Zukunft nicht allein am Ort der Produktion bemessen lassen. Die bisherige Besteuerung nur nach dem Unternehmenssitz muss ergänzt werden. Steuern sollen zunehmend insbesondere dort gezahlt werden, wo letztendlich auch Umsätze gemacht werden.
Insgesamt muss der Kampf gegen Steuerflucht einen höheren Stellenwert bekommen. Nach dem Dreiklang „Konzerne besteuern - Steuerkriminalität bekämpfen - Steuerdumping beenden“ wollen wir darauf hinwirken, dass insbesondere multinationale Unternehmen ihren fairen Anteil für eine Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2020Karlsruhe, 19./20. September 202018 / 24 weltweit solidarische Gesellschaft leisten. Banken und Beratungsagenturen, die an internationaler Steuerhinterziehung beteiligt sind, sollen in Zukunft schärfer verfolgt werden. Es darf nicht länger eine Frage ökonomischer Folgenabschätzungen sein, ob Steuerbetrug bekämpft wird. Es braucht eine Koalition der Willigen, um internationale Steuergrundsätze durchzusetzen.Deshalb setzen wir uns ein für:
- Meldepflichten für Banken, das Einfrieren verdächtiger Guthaben und eine verbesserte Strafverfolgung gegen Steuerhinterziehung zwischen allen Staaten.
- Den Aufbau einer dazugehörigen supranationalen Sondereinheit nach dem Vorbild Großbritanniens.
- Weltweite Transparenz-Richtlinien. Unter anderem soll das sogenannte Country-by-Country-Reporting – länderbezogene Berichte multinationaler Konzerne an Finanzbehörden, um Informationen zu unternehmerischen Aktivitäten und potenziell steuerlichen Risiken grenzüberschreitender Konzernstrukturen zu sammeln und zu prüfen – ausgeweitet werden. Der automatische Austausch zwischen allen Staaten muss zur Regel werden, nach Möglichkeit sollen diese Berichte auch durch die breite Öffentlichkeit eingesehen werden können.
- Eine notfalls scharfe multilaterale Sanktionierung von Staaten, die sich dem widersetzen.
- Eine EU-weite gemeinsame Finanztransaktionssteuer, im Rahmen eines international gerechten Steuersystems.
- Eine notfalls scharfe multilaterale Sanktionierung von Staaten, die sich dem widersetzen.
EPAs zum Vorteil Afrikas umgestalten
Ausgehend vom Cotonou-Abkommen verhandelt die Europäische Union sogenannte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) mit den AKP-Staaten. Eine Ordnung der wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen zwischen Europa und den afrikanischen Staaten ist zwar notwendig, muss jedoch deren spezifische Bedürfnisse berücksichtigen und darf nicht primär von europäischen Eigeninteressen geleitet sein. Wir lehnen deshalb den politischen Druck, den die EU auf afrikanische Staaten zur Ratifizierung entsprechender EPAs ausübt, kategorisch ab. Viel mehr sind die Bedenken der afrikanischen Partner in eine Weiterverhandlung der EPAs einzubeziehen. Dabei braucht Afrika keinen besseren Marktzugang zu Europa – die meisten Staaten unterliegen als LDCs ohnehin keinen Zollbeschränkungen –, insbesondere dann, wenn dieser im Gegenzug, den WTO-Kriterien der Reziprozität folgend, auch den europäischen Staaten unbeschränkten Marktzugang in Afrika gewährt. EPAs müssen für alle Staaten und nicht nur Nicht-LDCs wie Südafrika positive Effekte haben. Die EPAs in der jetzigen Form zwingen afrikanische Staaten damit zur Öffnung der Wirtschaft für europäische Importe und zerstören folglich lokale Wirtschaftsstrukturen. Vielmehr müssen EPAs jedoch zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas beitragen. Deshalb muss/müssen:
- Die Errichtung von Industrie, heimischer Wirtschaft und langen Wertschöpfungsketten gefördert werden.
- Den afrikanischen Staaten im Rahmen der EPAs die Möglichkeit eingeräumt werden, temporär Importschutzregelungen zu erlassen und Exportzölle zu erheben. Schutzmechanismen (Importzölle, Importverbote, Zollquoten) müssen auch zum Schutz der einheimischen Wirtschaft und zum Aufbau neuer Sektoren und nicht nur bei Importschwemmen Anwendung finden können. Die Regelungsmöglichkeiten bei Importschwellen müssen auch auf alte Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2020Karlsruhe, 19./20. September 202019 / 24
Handelsbeziehungen und Produkte ausgedehnt werden können.
- Die in den EPAs enthaltenen Rendezvous-Klauseln nicht oder in zukünftigen Verhandlungen rücksichtsvoll verhandelt werden.
- Die einseitige Ausweitung der Handelsbeziehungen auch auf andere Sektoren gesteuert und notfalls gestoppt werden.
- Eine finanzielle Kompensation zukünftiger Zollwegfälle gezahlt werden.
Darüber hinaus fordern wir, dass einzelne Staaten durch EPAs nicht vom Markt ausgeschlossen und damit benachteiligt werden, sowie generell keine EPAs mit einzelnen Staaten abzuschließen. Um das Ziel regionaler Integration zu erreichen, müssen Individualabkommen durch Abkommen mit afrikanischen Regionalgemeinschaften bzw. der AU geschlossen werden. Dies muss auch rückwirkend für bereits ratifizierte EPAs gelten.
Darüber hinaus fordern wir, EPAs nicht mit einzelnen Staaten abzuschließen. Um das Ziel regionaler Integration zu erreichen, müssen Individualabkommen durch Abkommen mit afrikanischen Regionalgemeinschaften bzw. der AU geschlossen werden. Dies muss auch rückwirkend für bereits ratifizierte EPAs gelten.
Ein universales Nachfolgeabkommen für das 2020 auslaufende Cotonou-Abkommen, das regionale Differenzierungen zulässt, ist deshalb weiterhin notwendig. Als Grundlage der Beziehungen zwischen Afrika und Europa ist es in Zeiten erodierenden Multilateralismus umso wichtiger. Hierbei gilt es Schutz, Förderung und Rahmenbedingungen von Investitionen in die Verhandlungen aufzunehmen. Damit Verhandlungen auch in Zukunft zu für alle Seiten erfolgreichen Ergebnisse führen, wollen wir:
- In zukünftigen wirtschafts- und handlungspolitischen Verhandlungen mit Afrika als Ganzem stets zivilgesellschaftliche Akteure direkt einbinden.
- Liberalisierungskorridore zwischen 55 und 65 Prozent fixieren.
- In Erweiterung zu WTO-Recht besonders auf Nachhaltigkeitskapiteln in Handelsverträgen achten.
- Ein modernes Investitionsschutzabkommen zwischen Afrika und Europa, das bestmöglich Teil des Cotonou-Nachfolgeabkommens ist.
Die African Continental Free Trade Area (AfCFTA) der AU unterstützen wir ausdrücklich. Zugleich bewegt sich die AfCFTA teilweise imWiderspruch zu regionalen Gemeinschaften wie EAC, ECOWAS und SADC. Es gilt, eine gute Balance zwischen regionaler und kontinentaler Integration zu finden.
Eine internationale Wirtschaftsordnung für das 21. Jahrhundert
Handlungsbeziehungen WTO-konform auszugestalten und das Prinzip der Reziprozität international zu institutionalisieren, wie es auch die EPAs vornehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Welt, in der alle Staaten einander die gleichen Handelsbeziehungen gewähren und gleichberechtigt miteinander Wirtschaften. Dieses politische Ideal setzt jedoch voraus, dass alle Partner*innen ähnliche Ausgangsbedingungen haben. Preferential treatments im Rahmen der WTO sind deshalb solange notwendig, wie es Entwicklungsländer gibt. Für ein gerechtes Handelsregime auf Ebene der WTO wollen wir deshalb:
- Dass die EU sich bei der WTO für eine universale Sonderregelung für ganz Afrika einsetzt.
- Die WTO-Empfehlungen an Industriestaaten, Niedrigeinkommensstaaten einseitig Zollpräferenzen zu gewähren, in ein verpflichtendes WTO-Abkommen überführen.
- Den Art. 24 GATT ausbauen, um längere Umsetzungsphasen für Wirtschaftsabkommen, niedrigere Liberalisierungskorridore und die kurzfristige einseitige Einführung bisher reduzierter Zölle zu ermöglichen. Für Importe aus LCDs sollten allgemein keine Zölle erhoben werden.
Über die Ausgestaltung der internationalen Handlungsbeziehungen hinaus muss globale Wirtschaft insgesamt anders funktionieren. Es braucht in bestimmten Sektoren geringere internationale Arbeitsteilung, ein allgemeines Verständnis der Kooperation anstatt Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausnutzung von Spezialisierungsvorteilen und eine globale Kreislaufwirtschaft, die Nachhaltigkeit ernst nimmt.
Menschenrechte im internationalen Wirtschaftssystem
Transnationale Unternehmen (TNCs) haben einen immensen Einfluss auf unsere internationale Wirtschaftsordnung. Ihre Wirtschaftskraft ist oft größer als die mehrerer Nationalstaaten. Dieser Macht etwas entgegenzusetzen, stellt Staaten nicht nur im Bereich der Besteuerung vor Herausforderungen. Menschenrechtsstandards gegenüber TNCs effektiv durchzusetzen, ist in der aktuellen Rechtslage schwierig. Zwar sind TNCs über die völkerrechtliche Verpflichtung von Staaten mittelbar an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden, in der Praxis ergeben sich durch das grenzübergreifende Agieren der Konzerne aber gravierende Probleme bei der tatsächlichen Durchsetzung. Oft scheitert die Menschrechtsbindung auch schlicht am fehlenden Willen einzelner Staaten. Die Einführung eines Lieferkettengesetzes, das deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten für die Sozial- und Umweltstandards von Zulieferern verantwortlich macht, ist dringend notwendig. Dabei darf es aber nicht bleiben.Wir fordern:
- Schnell eine europäische Lösung zu finden und als EU bei diesem Thema auch international mit einer Stimme zu sprechen.
- Angelehnt an den Vorschlag der UN-Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights die unmittelbare Bindung von TNCs an die Menschenrechte. Die Einhaltung muss danach international kontrolliert und durchgesetzt werden.
- Wir wollen in diesem Zuge insbesondere Unternehmen fördern, die nachhaltig wirtschaften.
- Angelehnt an den Vorschlag der UN-Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights die unmittelbare Bindung von TNCs an die Menschenrechte. Die Einhaltung muss danach international kontrolliert und durchgesetzt werden.
Auch die bestmögliche Entwicklungszusammenarbeit wird die Ungleichheiten der Welt kurz- und mittelfristig nicht beheben. Migrationsbewegungen wird es auch in Zukunft geben – in einer gerechten Welt weniger Flucht-, aber mehr Arbeitsmigration. Oftmals ist sie dabei Ausdruck globaler Ungleichheiten, das Recht auf Migration ist weltweit unterschiedlich verteilt. Eine progressive Migrationspolitik muss deshalb für gleiche Bewegungsrechte für alle eintreten, ohne die Wichtigkeit der Staatenbindung zu vernachlässigen. Deshalb bekennen wir uns explizit zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM). Migration ist aber nicht nur Ausdruck von Ungleichheiten, sondern kann selbst zu diesen beitragen. Es müssen deshalb Regelungsregime gefunden werden, die nicht nur Migration, sondern auch ihre Folgen für Abgabe- und Empfängerländer gerecht verteilen. Wir wollen vor allem aber aktiv die Bedingungen in den Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg 2020Karlsruhe, 19./20. September 202021 / 24 Herkunftsländern verbessern. Wir müssen den zu uns kommenden Personen das bestmögliche Leben ermöglichen, aber auch die zurückgebliebenen, allerärmsten Menschen nicht vergessen. Eine Politik offener Grenzen allein kann nicht für globale Gerechtigkeit sorgen. Daraus folgt für uns jedoch nicht die Abschottung oder Begrenzung von Migration, sondern vielmehr die Verpflichtung, Menschen des globalen Südens auf andere Weise zu unterstützen.
Auch die bestmögliche Entwicklungszusammenarbeit wird die Ungleichheiten der Welt kurz- und mittelfristig nicht beheben. Migrationsbewegungen wird es auch in Zukunft geben – in einer gerechten Welt weniger Flucht-, aber mehr Arbeitsmigration. Oftmals ist sie dabei Ausdruck globaler Ungleichheiten, das Recht auf Migration ist weltweit unterschiedlich verteilt. Eine progressive Migrationspolitik muss deshalb für gleiche Bewegungsrechte für alle eintreten, ohne die Wichtigkeit der Staatenbindung zu vernachlässigen. Deshalb bekennen wir uns explizit zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM). Migration ist aber nicht nur Ausdruck von Ungleichheiten, sondern kann selbst zu diesen beitragen. Es müssen deshalb Regelungsregime gefunden werden, die nicht nur Migration, sondern auch ihre Folgen für Abgabe- und Empfängerländer gerecht verteilen. Dabei erkennen wir an, dass Migration an sich kein effektiver Lösungsmechanismus ist, um globale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Zum einen, weil viele aus Armut migrierende Personen in ihren Herkunftsländern zu den höheren Schichten gehören, zum anderen, weil die Aufnahmekapazitäten aller Industrienationen – auch wenn sie in Zukunft massiv auf Einwanderung angewiesen sind – begrenzt sind. Wir müssen den zu uns kommenden Personen das bestmögliche Leben ermöglichen, aber auch die zurückgebliebenen, allerärmsten Menschen nicht vergessen. Eine Politik offener Grenzen allein kann nicht für globale Gerechtigkeit sorgen. Daraus folgt für uns jedoch nicht die Abschottung oder Begrenzung von Migration, sondern vielmehr die Verpflichtung, Menschen des globalen Südens auf andere Weise zu unterstützen.
Brain circulation statt Brain drain
Beim Phänomen des Brain drain kommt es zu systematischen Migrationsbewegungen hochqualifizierter Arbeitskräfte aus einem Abgabeland in eines oder mehrere Empfängerländer. Für die Abgabeländer entstehen negative Effekte, sie tragen die Ausbildungskosten, verlieren Humankapital und müssen, wie im vergangenen Jahrhundert im afrikanischen Medizinsektor, unter dem Zusammenbruch ganzer Wirtschaftssektoren leiden. Demgegenüber profitieren die Aufnahmeländer, sie haben keine Ausbildungskosten, neue wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten und einen Zuwachs an Humankapital. Die wissenschaftliche Forschung geht zwar immer mehr dazu über, diese internationalen Migrationsprozesse reziproker unter dem Begriff Brain circulation zu verstehen. Dies ist allerdings vor allem für Entwicklungsländer mehr normatives Ideal denn empirische Realität.
Wir sind davon überzeugt, dass es politische Veränderungen braucht, um Brain circulation zu erreichen. Wir müssen Abgabeländern ausreichende Kompensationen und mehr Steuerungsmöglichkeiten zukommen lassen. Deshalb fordern wir:
- auf internationaler Ebene über direkte Kompensationszahlungen nachzudenken. Kompensationszahlungen nachzudenken.
Was ist eine solche Dienstpflicht anderes als ein Auswanderungsverbot? Der Grundsatz muss klar sein, dass niemals ein Mensch dazu gezwungen werden darf, irgendwo zu arbeiten, wo sie*er nicht möchte. Die geforderte Dienstpflicht grenzt an Arbeitszwang, die wir aus unserer Haltung als Jusos ablehnen.
- Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, für Migrierende vor der Ausreise eine Dienstpflicht festzulegen, beispielsweise, indem die Ausreisepapiere erst ein Jahr nach dem Ausbildungsabschluss erworben werden können. Dies ist freiheitlicher als generelle Auswanderungsverbote, setzt jedoch voraus, dass vor Ort Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.
- Eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FachKrEG). Migriert eine Fachkraft aus einem Entwicklungsland zu uns, wird für diese einer weiteren Person aus dem Herkunftsland in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium ermöglicht, nachdem die Person frei entscheiden kann, ob sie in ihr Herkunftsland zurückkehren möchte. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Menschen diese Möglichkeit wahrnehmen, weil sie als Multiplikator*innen in ihren Herkunftsländern wichtige Arbeit leisten können. Sollte sich eine Person dafür entscheiden, so muss sie alle notwendige Unterstützung seitens der deutschen Entwicklungspolitik erhalten, um zu einer positiven Fortentwicklung des jeweiligen Staates beitragen zu können. Auch der Aufbau von Ausbildungskapazitäten vor Ort muss in diesem Zuge gestärkt werden.
- Eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FachKrEG). Migriert eine Fachkraft aus einem Entwicklungsland zu uns, wird für diese einer weiteren Person aus dem Herkunftsland in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium ermöglicht, um danach wieder in das Entwicklungsland zurückzukehren. Auch der Aufbau von Ausbildungskapazitäten vor Ort muss in diesem Zuge gestärkt werden.
- Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer, insbesondere aus Entwicklungsländern, abzuschaffen.
Auch die Diaspora, d.h. Gruppen von Migrant*innen aus dem gleichen Herkunftsland, wollen wir als Entwicklungsakteure systematisch stärken. Diese setzen sich häufig für die Verbesserung der Situation der Gruppe im In- und Ausland ein und können hierbei durch ihre besondere Verbundenheit und Kenntnisse über die Situation vor Ort wichtige Beiträge leisten. Positive Effekte durch den Transfer sozialer Normen, Rücküberweisungen (remittances), Unternehmensgründungen, Direktinvestitionen auch bei höherem wirtschaftlichem Risiko, Wissenstransfer, Konfliktmediation und politische Beteiligung in den Herkunftsländern muss Deutschland aktiv unterstützen. Bisher haben hier nur Rücküberweisungen besondere Bedeutung. So wurden laut Weltbank 2019 ca. 549 Milliarden Dollar von Migrant*innen zurück in ihre Herkunftsländer überwiesen, dies übersteigt die ODA. In kleineren Ländern haben diese Geldflüsse einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung, in Tadschikistan, Kirgistan und Tonga beispielsweise ca. 25% des BIP. Für einzelne Familien sind solche Rücküberweisungen oftmals essentiell und sorgen dafür, dass die Armut in den entsprechenden Ländern genauso wie die globale Ungleichheit zwischen Ländern reduziert wird. Zugleich können jedoch Abhängigkeiten entstehen, wenn die Rücküberweisungen nur für den privaten Konsum verwendet werden.Wir fordern:
- Kosten für Rücküberweisungen zu senken.
- Diaspora-Netzwerke stärker in die Arbeit der Entwicklungsdienste, des BMZ und anderer Entwicklungsakteure einzubeziehen – sowohl bei Direktinvestitionen und Unternehmensgründungen als auch politischer Unterstützung der Entwicklungsländer.
- Durch Kooperation mit der Diaspora und den Empfängern die remittances möglichst strategisch und nachhaltig zu investieren. Zudem muss ein Anwachsen der Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft vermieden werden, da Menschen, die Migration nicht finanzieren können, keine Rücküberweisungen erhalten.
Fluchtursachen bekämpfen, Heimat erneuern
258 Millionen Menschen migrieren jedes Jahr auf internationaler Ebene, davon sind fast 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Viele Menschen fliehen dabei erst in benachbarte Regionen, da sie auf eine zeitnahe Rückkehr hoffen. Wir müssen deshalb Erstaufnahmeregionen wie den Libanon stärker unterstützen und für humane Bedingungen in Flüchtlingslagern sorgen. Ebenso gilt es, Rückkehrperspektiven auch für nach Deutschland geflüchtete Menschen zu eröffnen, um in ihren Heimatländern zum Wiederaufbau und einer starken Zivilgesellschaft beizutragen. Von besonderer Bedeutung ist für uns die BMZ angesiedelte Perspektive Heimat. Wir fordern, diese systematisch auszubauen. Das Ziel muss es sein, allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland zu machen. Hierbei braucht es:
- Verstärkte Partnerschaften mit deutschen Unternehmen und Betrieben. Auch deshalb müssen diese endlich in Entwicklungsländern investieren.
- Einen Ausbau der lokalen Beratungszentren und eine Ausweitung auf neue Länder, insbesondere in Subsahara-Afrika. Da die Rückkehrberatung nur bei einer entsprechenden Anzahl an Rückkehrenden sinnvoll ist, sollen diese Zentren insbesondere die Menschen vor Ort unterstützen.
- Im Zuge von BMZ 2030 koordinierte Bemühungen, um auch in diesem Bereich eine verstärkte internationale Aufteilung und Kooperation zu erreichen.
Durch Anlaufstellen direkt in den Ländern wollen wir auch irregulärer und gefährlicher Migration vorbeugen und stattdessen Zukunftsperspektiven vor Ort schaffen. Neben der kurzfristigen Krisenbewältigung durch Notfallversorgung, Überlebenshilfe und Infrastruktur müssen mittel- und langfristig Bildungsmöglichkeiten, Wirtschaft und Staatlichkeit aufgebaut werden – eben durch eine effiziente Entwicklungszusammenarbeit und eine gerechte internationale Ordnung. Dabei dürfen wir uns keinen Illusionen hingeben. Entwicklung führt kurzfristig immer zunächst zu einem Anstieg von Migration. Für die Gestaltung einer Welt ohne Flucht, Armutsmigration und Brain drain braucht es deshalb Geduld und dauerhaftes Engagement, das sich nicht an kurzfristigen Erfolgen orientiert.