Für die Zukunft arbeiten

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Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2001 vom 18. bis zum 20. Mai 2001 in Konstanz


Veränderungen der Arbeitswelt

Die Arbeitswelt befindet sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts in einem rasanten Wandel. Wir stehen am Übergang von der Industriegesellschaft zur wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft.

Die Veränderungen sind von grundlegender Natur, sie betreffen weit mehr als die reine Erwerbsarbeit, sie berühren fast alle gesellschaftlichen Bereiche. Dies gilt für das Bildungswesen, die soziale und gesellschaftliche Teilhabe und die sozialen Sicherungssysteme. Am Ziel der Vollbeschäftigung halten wir fest. Allerdings muß Vollbeschäftigung heute anders definiert werden als in den Nachkriegsjahren. Vollbeschäftigung kann nicht mehr bedeuten, dass möglichst alle Männer 40 Stunden in der Woche arbeiten und Frauen die Reproduktionsarbeit übernehmen und bestenfalls zusätzlich arbeiten gehen. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und Familienarbeit gleichberechtigt leisten und miteinander aufteilen. Vollbeschäftigung bedeutet heute, dass allen Menschen die eine Arbeit suchen, auch ein adäquates Beschäftigungsverhältnis gegenübersteht. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist noch immer eine vorrangige Aufgabe. Die Ausweitung des Arbeitsvolumens durch wirtschaftliches Wachstum, die gerechtere Verteilung der vorhanden Arbeit, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie der Einsatz von Instrumenten der aktiven Beschäftigungspolitik sind die richtigen Strategien. Eine Gesellschaft sollte es sich nicht Luxus leisten, Arbeitslosigkeit zu finanzieren, Geld zur Finanzierung von Arbeit ist weitaus sinnvoller angelegt.

Eine Gesellschaft hat gegenüber ihren Mitgliedern Verantwortung. Sie muss ihnen die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit ermöglichen und ihnen im Falle der Nicht-Erwerbstätigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit Unterstützung bieten. Aber auch die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft stehen in der Verantwortung.

Nach wie vor kommt der Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle zu. Über die Erwerbsarbeit wird die gesellschaftliche Position des Einzelnen und seine Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe noch immer maßgeblich definiert. Neben der materiellen Absicherung muss Arbeit auch Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung bieten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem Erwerbsleben beeinträchtigt die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erheblich, das Leben kann nicht in angemessener Weise selbst gestaltet werden.

Die Arbeitswelt der Zukunft wird beständige Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens erfordern. Es muss den Menschen möglich sein, auch längere Perioden der Weiterbildung in ihre Erwerbsbiographie zu integrieren, ohne daß daraus Nachteile für ihre soziale Sicherung entstehen. Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit müssen verstärkt zur Fortbildung genutzt werden. Von der traditionellen Erwerbslaufbahn, wie sie die Generation unserer Großeltern und der große Teil unserer Eltern noch durchlaufen hat, nimmt unsere Generation zunehmend Abstand. Die Idee des Arbeitnehmers, der 45 Jahre voll und durchgehend für denselben Betrieb arbeitet, gehört der Vergangenheit an, abgesehen davon, dass dieses Ideal niemals für alle Teile der Arbeitnehmerschaft zugetroffen hat, wenn wir an die brüchigen Erwerbsbiographien der meisten Frauen aber auch vieler Männer denken.

Für viele Menschen stellen diese Veränderungen eine Bedrohung dar, weil sie nicht einschätzen können, was auf sie zukommt. Es ist Aufgabe von Politik, den Menschen die Chancen aufzuzeigen, die diese Entwicklungen mit sich bringen können und ihnen die Angst vor dem Ungewissen zu nehmen. Gerade der Sozialdemokratie kommt hierbei die Verantwortung zu, diese Tendenzen zu gestalten und zu begleiten, damit an deren Ende eine Arbeitsgesellschaft steht, in der die individuelle Entfaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden wird mit Solidarität und sozialer Absicherung. Wir halten die Anstrengungen der Bundesregierung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik für unzureichend. Große Ankündigungen, bezüglich des „Bündnis für Arbeit“ und der Schaffung eines „öffentlichen Beschäftigungssektors“, sind im Ansatz stecken geblieben.


A. Flexibilisierung der Arbeitswelt für die Beschäftigten und für neue Arbeitsplätze nutzen

Die Verkürzung und die flexiblere Ausgestaltung von Arbeitszeiten sowie die Flexibilisierung von Arbeitsformen können der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen. Dabei stehen für uns aber die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund. Flexibilisierung einerseits muß verbunden werden mit sozialer, rechtlicher und tariflicher Sicherheit andererseits.

Deshalb ist in bezug auf die Flexibilisierung die individuelle Wahlfreiheit der entscheidende Parameter. Wir müssen den Menschen die Möglichkeit geben, für sich selbst zu entscheiden wie und wieviel sie in tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen arbeiten wollen. Neben Maßnahmen zur kollektiven Arbeitszeitverkürzung stehen für uns daher genauso Anreize zur individuellen Arbeitszeitverkürzung im Vordergrund. Gewerkschaften spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie nach wie vor die Aufgabe haben, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und durchzusetzen. In Zukunft muss gerade deshalb bei tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen darauf geachtet werden, den individuellen Anforderungen und Ansprüchen der Menschen, speziell in bezug auf die Arbeitszeiteinteilung, entgegen zu kommen.

In verschiedenen Lebensphasen haben Menschen unterschiedliche Ansprüche an das, was Arbeit leisten soll. Beim Berufseinstieg steht zumeist der Wunsch nach Selbstverwirklichung gemeinsam mit dem Willen zur finanziellen Unabhängigkeit im Vordergrund. Wenn es später darum geht eine Familie zu gründen, spielen Lebensstandard und Freizeit eine größere Rolle. Deshalb fordern wir die Anpassung von Stellenangeboten an diese Bedürfnisse. Dabei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt werden. Außerdem sehen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter als besonders wichtig an.


1. Verkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit

Arbeitszeitverkürzung ist ein Weg mehr Arbeit für alle zu schaffen, dabei darf aber kein starres Konzept vorgegeben werden. Kollektive Lösungen über Tarifverträge bilden einen sicheren Rahmen, in dem aber zusätzliche individuelle Anreize zur Arbeitszeitverkürzung gesetzt werden müssen. Es darf nicht nur Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze (50% Stellen) geben, sondern Teilzeit muß verstanden werden als jede beliebige individuelle Abstufung eines Vollzeitarbeitsplatzes. Dem Wunsch nach flexibler Lebensarbeitszeit wollen wir entgegenkommen.

• Abbau von Überstunden: Wir fordern den Abbau von Überstunden, da er ein effektives Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt. Auch mit dem Argument, Überstunden garantieren flexiblere wirtschaftliche Abläufe, kann die Zahl von 1,8 Millionen geleisteten Überstunden, nicht gerechtfertigt werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, freie Arbeitskapazitäten nicht durch Überstunden zu bestreiten, sondern stattdessen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

• Wir fordern die Ausweitung von Modellen, die den älteren Arbeitnehmern den langsamen Ausstieg und den jüngeren Mitarbeitern den Einstieg in den Beruf erleichtern. Gleiches gilt für den Anspruch auf Gleitzeit, das heißt flexible Anfangs- und Endzeiten bei einem Vollzeitarbeitsplatz.

• Wir wollen die individuelle Arbeitszeitverkürzung finanziell fördern.

• Wir fordern die flächendeckende Einführung von Arbeitszeitkonten. Auf diesen Konten werden alle geleisteten Arbeitsstunden bei einem Arbeitgeber gespeichert, was nach einer festzulegenden Durchschnittsarbeitszeit zu einem Recht auf bezahlte Weiterbildung und Sabbatjahren führt. Im Insolvenzfall sind die entstandenen Ansprüche aus geleisteten Überstunden vorrangig zu bezahlen. Die Einführung von Arbeitszeitkonten darf dem vorrangigen Ziel des Abbaus von Überstunden nicht entgegenwirken.

• Im Falle eines Sabbatjahres, Weiterbildungszeiten oder einer Reduzierung der Arbeitszeit soll eine Ersatzeinstellung gefördert werden. Darunter fallen auch alle Variationen von Job-sharing-Modellen. Die Einführung eines persönlichen Qualifizierungspasses soll zukünftig ermöglichen, berufliche und außerberufliche Lernziele zu dokumentieren. Die dokumentierten Lernzeiten können dann in einem Anerkennungsverfahren einer dafür zuständigen Stelle in formale Bildungsabschlüsse(z. B. Hochschulzugang, Vordiplom) umgewandelt oder für Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Abschlüssen angerechnet werden.

• Wir fordern die Aufstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Teilzeitbeschäftigte deutlich zu verbessern.


2. Regulierung prekärer Arbeitsverhältnisse

Flexibilisierte Arbeitsverhältnisse sind bisher häufig mit Nachteilen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Hier muß staatliches Handeln entgegen wirken. Wir wollen, daß neue und flexibilisierte Arbeitsformen im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden. Der Versuch von Unternehmen Arbeitnehmer als „Scheinselbstständige“ ohne soziale Absicherung zu beschäftigen, um Steuern zu sparen, muß unterbunden werden, etwa durch schärfere Kontrollen.

• Telearbeitsplätze sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Tätigkeiten von zu Hause aus weisungsgebunden für einen Auftraggeber geleistet werden. Diese dürfen nicht als Formen der „Scheinselbständigkeit“ mißbraucht werden, sondern sie müssen tariflich bezahlt und mit gleichen Mitbestimmungsrechten ausgestattet werden. Auf diese Weise können sie u.a. einen wichtigen Beitrag leisten Familienarbeit auf beide Elternteile gerecht zu verteilen.

• Leiharbeitsplätze sollen nur zur Sicherung der betriebswirtschaftlichen Abläufe bei Produktionsspitzen geschaffen werden und müssen zeitlich befristet werden. Da wir Leiharbeit aber auch als Chance verstehen, der/m Arbeitnehmer/in einen Einstieg in das Unternehmen zu bieten, ist eine geringere Entlohnung gerechtfertigt. Bestehende Arbeitsplätze im Produktionsablauf dürfen nicht durch Leiharbeitsplätze ersetzt werden.


B. Arbeit und Familie

Der Familie steht nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes unter einem besonderen Schutz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. In Zukunft soll der Familie auch im Arbeitsleben und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren flexibler Ausgestaltung eine entscheidende Bedeutung beigemessen werden. Bestehende und entstehende Arbeitsplätze sollen so gestaltet sein, dass sowohl Frauen als auch Männer die Möglichkeit haben, ihren Beruf wahrzunehmen und gleichzeitig verantwortungsvoll, erzieherisch und wertebildend ein Familienleben zu gestalten. Den Wandel der Gesellschaft betrifft im besonderen die Arbeitswelt. Diese Veränderungen ziehen gerade für Frauen und deren Familien schwerwiegende Folgen mit sich. Auch andere Bereiche sind davon betroffen, aber in keinem der anderen Bereiche ist die Wechselwirkung so hoch wie auf dem Gebiet der Familie. Denn der originäre Zweck der Arbeit ist der Erwerb des Lebensunterhalts. Zusätzlich dient sie der Erfüllung individueller Wünsche und stellt die Grundlage für Selbstverwirklichung dar. Deshalb ist es wichtig, dass die Arbeit den Menschen, die im Erwerbsleben ihren Lebensunterhalt für sich mit ihrer Familie verdienen, die Freiräume für ein - im wahrsten Sinne des Wortes - verdientes Familienleben gibt.

Arbeitsplätze, Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation müssen den Weg in eine „Familiengesellschaft“ ebnen. Vieles können wir dabei von unseren Nachbarn lernen. Hierbei soll ein schneller Wiedereinstieg in den Beruf - wenn gewünscht - durch entsprechende Angebote bei Kinderbetreuung und Ganztagesbetreuung ermöglicht werden. Auch für Familien in denen beide Elternteile arbeiten, muss pädagogische und bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung während der Arbeitszeit der Eltern gewährleistet werden. Die Beschäftigung junger Mütter führt dazu, dass im Dienstleistungsbereich weitere Arbeitsplätze entstehen. Unser Alltag wird sich auch in Zukunft im Spannungsverhältnis von Familie und Beruf entwickeln, daher müssen diese Bereich besser aufeinander abgestimmt und kompatibel werden. Dazu gehört die Reform der Sozialvesicherungssysteme und der Transfer- und Steuersysteme, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Kinder und deren Erziehung sind konstitutive Bestandteile jeder Gesellschaft! Der Wert von Kindern für eine Gesellschaft wird sozialisiert, wohingegen die Kosten und der Aufwand privatisiert sind. Heranwachsende Kinder kosten Familien viel Geld. Hiervon trägt jedoch die öffentliche Hand nur den geringeren Teil sechsstelliger Summen. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern ist dies nur etwa ein Drittel durch Kindergeld, Steuerfreibeträge oder Mitversicherungsmöglichkeiten. Dies muss korrigiert werden, besonders auch zu Gunsten einkommensschwacher Familien.


C. Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben

Deutschland hat eine der niedrigsten Frauenerwerbsquoten in der Europäischen Union. Dem muß durch entschlossenes politisches und gesellschaftliches Handeln entgegengewirkt werden. Die Ursachen liegen vor allem in der Ungleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt und in einer Ausrichtung der sozialen Sicherungssysteme auf das „männliche Normalarbeitsverhältnis“. Die Forderung: „Frauen gehören an den Herd und sind für die Kindererziehung zuständig“, käme angesichts einer hochqualifizierten Frauengeneration der Inkaufnahme eines gesellschaftlichen Wohlfahrtsverlustes gleich. Trotzdem sind es in den meisten Fällen immer noch Frauen, die sich um die Kindererziehung kümmern und Familienphasen einlegen. Die Folge ist ein erschwerter Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und eine fehlende soziale Sicherung.

Unser Ziel ist, eine Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auf beide Geschlechter. Dies bedeutet, daß die gesetzlichen Regelungen und die Sozialversicherungen eine Teilung von Arbeit begünstigen und nicht erschweren dürfen. Gleiches gilt für die Steuergesetzgebung. Das Ehegattensplitting ist ein Hemmnis für den Eintritt von Frauen in das Berufsleben. Es ist daher abzuschaffen.

Um beiden Geschlechtern die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, müssen Kindergärten und Schulen verläßliche Halbtagesangebote und zunehmend auch Ganztagesbetreuung für Kinder und Kleinkinder bieten. Auch in den Betrieben müssen Angebote an internen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten erweitert werden.

Wir wollen den Erziehungsurlaub auf beide Elternteile verteilen. Dabei soll eine Regelung geschaffen werden, daß wenn beide Partner Erziehungsurlaub nehmen, dieser auf 75% pro Person ausgeweitet wird, also insgesamt ein gemeinsamer Erziehungsurlaub von 150% (gegenüber 100% bei einfacher Inanspruchnahme) möglich ist.

Wir wollen ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, das die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen stärker berücksichtigt. Ein Anreiz zur freiwilligen Durchführung von Frauenplänen in der freien Wirtschaft soll die verbindliche Koppelung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Existenz solcher Frauenförderpläne sein. Zudem wollen wir die rechtlichen Möglichkeiten für die arbeitsgerichtliche Klage bei diskriminierender Bezahlung oder Einstellung verbessern.


D. Aktive Arbeitsmarktpolitik

1. Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen - Neue Brücken in den Arbeitsmarkt

Eine sozial gerechte und moderne Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muß die Menschen nach ihren Kräften und Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aktivieren, anstatt Menschen, die in soziale Notsituationen geraten sind, lediglich dauerhaft passiv zu allimentieren.

Das Ziel einer modernen Arbeitsmarktpolitik muß sein, dass subventionierte Beschäftigung auch vom Markt angenommen wird, d. h., dass es sich sowohl für Betriebe lohnt einzustellen, ohne auf Subventionen zurückzugreifen als auch für Arbeitssuchende lohnt Arbeit anzunehmen. Die Beschäftigungspotentiale bei haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen wollen wir durch intelligente arbeitsmarktpolitische Instrumente freisetzen.

Damit von der Unternehmerseite her der Anreiz geschaffen wird, Menschen dauerhaft einzustellen, ist eine aktive Qualifizierungspolitik nötig, die am Qualifikationsdefizit ansetzt. Unsere Vision einer modernen Arbeitsgesellschaft besteht darin, dass es keine Phasen von Arbeitslosigkeit mehr gibt, sondern nur noch Phasen des Neu- und Nachlernens. Dies verstehen wir unter einer Politik der zweiten Chance. Bildungspolitik wird zur sozialen Frage des 21. Jahrhunderts.

Langzeitarbeitslose sehen sich oft der Situation gegenüber, daß sie nach einer mehrjährigen Pause nicht mehr die nötige Qualifikation aufweisen, um in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren und damit gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wesentliches Instrument einer aktiven Beschäftigungspolitik muß die Ausweitung der Qualifizierungsmaßnahmen durch Beschäftigungsgesellschaften sein. Dabei müssen Qualifizierungsmaßnahmen mit anderen Programmen kombiniert werden und parallel zu verschiedenen Fördermaßnahmen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt gewährleistet werden.

Darüber hinaus halten wir die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bei sogenannten Beschäftigungsagenturen für sinnvoll. Die Beschäftigten werden dann insbesondere im Rahmen von Sabbatjahren und Erziehungsurlaub im Rahmen einer Job-Rotation befristet an andere Unternehmen ausgeliehen. Die Agenturen werden vorher vom zuständigen Arbeitsamt einer eingehenden Prüfung auf ihre Seriosität unterzogen. Zudem sollte von Amtsseite ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden, der bei auftauchenden Problemen zwischen Agentur und Beschäftigten vermittelt.


2. Innovative Modelle als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt

Um die extrem hohen Grenzbelastungen (Einkünfte über einem Verdienst von über 250 DM werden vollständig von der Sozialhilfe abgezogen) beim Wiedereinstieg in das Berufsleben zu senken müssen Lösungen gefunden werden, die den Übergang in die Erwerbsarbeit attraktiver machen und es sich lohnt zu arbeiten. Bereits auf der letzten Landesdelegiertenkonferenz haben die Jusos das Modell Einstiegsgeld positiv bewertet. Bei dem Modell können Sozialhilfeempfänger für einen bestimmten Zeitraum bis zu 1000 DM hinzuverdienen. Da das Programm zeitlich begrenzt ist, können mögliche negative Folgewirkungen wie Mitnahmeeffekte und Tarifunterwanderung begrenzt werden. Bisherige Erfahrungen von Modellprojekten in anderen Bundesländern(wie z.B. das „Mainzer-Modell“) sollten genutzt werden, um ein flächendeckendes bundesweites Programm zu entwerfen.

Parallel hierzu sind entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen und anerkannte Zertifikate auszustellen.

• Jobrotation und Sabbatjahr

Arbeitnehmer können sich zum Zweck der Weiterbildung eine Zeit lang von ihrem Arbeitsplatz freistellen lassen. Ein Erwerbsloser übernimmt dann während dieser Zeit seine Aufgabe und kann sich bewähren. Zukunftsweisend ist das „Müncher Modell“: Beschäftigte werden von Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum für eine Tätigkeit freigestellt. Sie erhalten in dieser Zeit 70% des aktuellen Nettolohns, wenn sie sich bürgerschaftlich engagieren. Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch eine Stiftung, in der die Institutionen der Stadt vertreten sind. Dieses Modell hat auch Charme, weil durch die Stiftung auch private Mittel zur Finanzierung mobilisiert werden.

• Bürgerarbeit und Ehrenamt

Gerade für ältere Arbeitslose, bei denen eine Weiterqualifizierungsstrategie scheitert, bieten wir Bürgerarbeit und ehrenamtliches Engagement an bzw. fordern es ein. Ehrenamtliches Engagement ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unabdingbar. Es sorgt für soziale Kontakte und kann dem weit verbreiteten Trend der Isolierung und Stigmatisierung von Arbeitslosen entgegenwirken. Deshalb wollen wir die Begrenzung von ehrenamtlichen Engagement auf 15 Wochenstunden bei Arbeitslosen aufheben.

• Erst fördern und dann fordern

Für jeden Erwerbslosen sollen Trainings- und Weiterbildungsprogramme maßgeschneidert werden, um ihn fit für den regionalen Arbeitsmarkt machen. Der Staat hat die Verpflichtung Arbeitslosen Chancen und eine professionelle Betreuung anzubieten. Gerade in einer schrumpfenden Gesellschaft wird jede Resource und das Potential und Wissen aller gebraucht. Ein solidarisches Gemeinwesen ist nur durch gegenseitige Rechte und Pflichten funktionsfähig. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig die bisher bestehenden Gesetze anzuwenden, wenn von Arbeitssuchenden mehrere ernsthafte und akzeptable Angebote abgelehnt werden.

Während bei Jugendlichen Flexibilität bei Arbeitssuche und Arbeitsort durchaus vertretbar ist, halten wir ein solches Vorgehen bei älteren Arbeitslosen für keine wirksame Strategie.

Ziel muß es sein Menschen in ihrem Lebensumfeld in Jobs zu bringen. Gerade in Zeiten des Wandels, bieten Familie, Freunde, Bekannte. Vereine und lebendige Nachbarschaftshilfe Sicherheit, Halt und Geborgenheit. Deshalb ist es gerade für ältere Arbeitslose und Familien nicht zumutbar zum Umzug gedrängt zu werden.


3. Öffentlicher Beschäftigungssektor

Wir fordern die Einführung eines öffentlichen Beschäftigungssektors außerhalb des öffentlichen Dienstes, in Bereichen, die gesellschaftlich notwendig aber bisher für die Privatwirtschaft nicht profitabel waren. So unterstützen wir Maßnahmen der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen oder gering qualifizierten Arbeitskräften z.B. in Umweltschutzprojekten, im sozialen Sektor und im kulturellen Bereich.

Dabei ist die Nachfrage auf private Haushalte, Vereine, soziale Einrichtungen und die öffentliche Hand beschränkt. Die Privatwirtschaft hat keine Berechtigung diese Angebote wahrzunehmen, damit der Non-Profit-Charakter des Öffentlichen Beschäftigungssektors, also sein eigentlicher Sinn und Zweck, nicht in Frage gestellt ist.


4. Regionalisierung der Arbeitsverwaltung

Damit diese Maßnahmen gezielt, effektiv und möglichst nah am Problem umgesetzt werden können, fordern wir die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik. Dreh- und Angelpunkt ist dabei eine bessere Koordination zwischen Arbeits- und Sozialamt. Das gegen- und nebeneinander der beiden Ämter muß überwunden werden. Dies hat den Vorteil, dass Arbeitssuchende bei Antragstellung, Arbeitsvermittlung oder Eingliederungsplänen nur eine Stelle anlaufen müssen. Damit ersparen wir den betroffenen Menschen frustrierende Behördengänge und sparen im Verwaltungsapparat Gelder ein, die dringend für Arbeitsmarktprogramme und Qualifizierungsmaßnahmen benötigt werden. Vor Ort können die Regionen am besten entscheiden wo es Beschäftigungspotentiale gibt.


Langfristig streben wir Zusammenlegung der beiden Ämter an und übertragen den Kommunen die Kompetenz für Vermittlung und Weiterqualifizierung. Der Bund stellt den Kommunen dafür die Finanzmittel zur Verfügung.

Es ist unmenschlich und mit sozialdemokratischen Grundwerten nicht vereinbar sowie geradezu eine Perversion unseres Sozialsystems, dass Menschen als Kostenstelle hin und her geschoben werden.

Dies ist sinnvoll, weil damit die Reibungsverluste zwischen verschiedenen Stellen und Ebenen vermieden werden.


E. Ein Sozialstaat für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts

1. Herausforderungen für die soziale Sicherheit

Die veränderte Arbeitswelt bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme. Dies liegt insbesondere daran, daß das deutsche Sozialsystem überwiegend beitragsfinanziert ist. Damit ist die Garantie für eine ausreichende Absicherung im Alter, gegen Krankheit und gegen Arbeitslosigkeit direkt an ein Vollerwerbsarbeitsverhältnis gebunden. Die deutschen Sozialversicherungen stehen vor drei großen Herausforderungen, die mittelbar und unmittelbar mit der Veränderung der Arbeitswelt zusammenhängen:

• einer Zunahme von nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

• dem demographischen Wandel: immer weniger Beitragszahler müssen Leistungen für immer mehr Beitragsempfänger finanzieren

• den veränderten Erwerbsbiografien: Die Selbständigenquote nimmt zu. Häufig sind die Erwerbsbiografien durch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Umorientierung und der Weiterbildung unterbrochen.

Dabei sind die einzelnen Zweige der Sozialversicherung in unterschiedlichem Maße von diesen drei Problemstellungen betroffen.

Wir wollen möglichst alle Beschäftigungsverhältnisse, auch Beamte und Selbständige, in die Sozialversicherungen mit einbeziehen.

Ziel muß es sein, die Sozialversicherungen an die veränderten Gegebenheiten anzupassen, damit sie ihre originären Funktionen, die Absicherung von Lebensrisiken und die Verhinderung von Armut, auch wirklich wahrnehmen können. Die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme muß ferner dem Ziel der Vollbeschäftigung dienen.


2. Die Rentenversicherung

Zwei Ziele stehen bei der Altersvorsorge im Vordergrund: Die Verhinderung von Altersarmut und die Sicherung des Lebensstandards. Schon heute schafft es ein allein umlagefinanzierte Rentensystem nicht mehr, diese Ziele zu erreichen.

Wir halten an beiden Zielen fest. Wir wollen die Lebensstandardsicherung im Alter vor allem deshalb erhalten, weil die Mittelschichten als wesentlicher Financier des Sozialstaats auch von diesem profitieren müssen, damit sie bereit sind, weiterhin ihren solidarischen Beitrag zu leisten. Aufgrund der brüchigeren Erwerbsbiografien steigt jedoch das Risiko für Altersarmut weiterhin an. Deshalb wollen wir der Vermeidung von Altersarmut eine höhere Priorität zukommen lassen. Ziel ist es, insbesondere Frauen, ein Leben in Würde auch im Alter zu ermöglichen.


Auf den demografischen Wandel reagieren

Den demografischen Wandel wird die Rentenversicherung nur bestehen, wenn alle Generationen einen Beitrag zur Bewältigung des Problems leisten.

Dies bedeutet eine leichte Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Rentnergenerationen, auch für die heutige, bei einem gleichzeitigen leichten Anstieg der Beiträge.

Wir halten es für richtig, die Rendite der Rentenversicherung im Interesse zukünftiger Rentnerinnen und Rentnern erhöhen, indem wir einen Teil der bisher umlagefinanzierten Rente in eine verpflichtende, staatlich unterstützte Rente umleiten, der aber zur Risikominimierung breit am Kapitalmarkt gestreut wird.


Partnerschaftliche Rente durch Anwartschafts-Splitting

Wir sind uns darüber im klaren, daß die gleiche Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben nicht über Nacht realisiert werden kann. Deshalb wollen wir eine verbindliche Teilung der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für beide Ehepartner. Eheähnliche Lebensgemeinschaften sollen auf Antrag ebenfalls ein Anwartschaftssplitting realisieren können.


Brüchige Erwerbsbiografien abfedern - Altersarmut bekämpfen

Wir wissen, daß brüchige Erwerbsbiografien nur dann im Rahmen der Rentenversicherung abgesichert werden können, wenn wir deren Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen.

Eine Wertschöpfungsabgabe als Ersatz für die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung lehnen wir ab. Stattdessen setzen wir auf die Ausdehnung des steuerfinanzierten Anteils an der Altersvorsorge.

Um die Altersarmut zu vermeiden wollen wir in einem ersten Schritt eine im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung organisierte, steuerfinanzierte bedarfsorientierte Grundsicherung einführen. Hierbei werden die eigenen Ansprüche durch die steuerfinanzierten Zusatzleistungen aufgestockt. Die Grundsicherung muss die gleichberechtigte Teilhabe am soziokulturellen Leben sicherstellen.


Steuerfinanzierte Grundrente

Mittelfristig wollen wir eine steuerfinanzierte Grundrente einführen, die alle in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft lebenden Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten oder wenn sie erwerbsunfähig sind.

Darauf aufbauend soll ein optimal aufeinander abgestimmtes System aus einer umlagefinanzierten und staatlichen Rente sowie betrieblicher und privater Vorsorge als kapitalgedeckte Teile die Funktion der Lebensstandardsicherung wahrnehmen.

Bestehende Regelungen der Frühverrentung müssen in vergleichbarer Weise aufrechterhalten werden. Zur Finanzierung dieser Grundrente sollen über die Einkommenssteuer alle Einkunftsarten herangezogen werden.


3. Von der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung

Ziel der Arbeitsversicherung ist es, neben der finanziellen Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit, Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und Nichterwerbsarbeit zu schaffen. Die Arbeitsversicherung soll flexiblere Arbeitszeiten zugunsten der Beschäftigten absichern. Dies bedeutet konkret:

• Die Arbeitsversicherung soll Job-Rotation und Job-Sharing fördern.

• Arbeitszeitkonten sollen über die Arbeitsversicherung abgesichert werden. Das Konto wird im Falle eines Betriebswechsels sofort ausbezahlt um den neuen Arbeitgeber nicht zu belasten.

• Jede/r Beschäftigte soll durch die Arbeitsversicherung mit einem Weiterbildungskonto ausgestattet werden, aus dem Weiterbildungsphasen und -maßnahmen finanziert werden können. Das Konto erneuert sich im Zeitverlauf durch die Beitragsleistung.

• Wie in Dänemark sollen großzügige Sabbatical-Regelungen eröffnet werden. Wer während der letzten fünf Jahre regulär beschäftigt war, kann bis zu einem Jahr Sabbatical wahrnehmen.

• Durch die Flankierung von Altersteilzeitmodellen und der Eröffnung von neuen Arbeiten im Alter könnte der Übergang zwischen Arbeit und Rente schrittweise erfolgen.

• Durch die Arbeitsversicherung sollen bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub für Mütter und Väter finanziert werden.


4. Reform von Sozialhilfe und Existenzsicherung

Aufgrund brüchiger Erwerbsbiografien beziehen immer mehr Menschen Sozialhilfe. Die Sozialhilfe übernimmt Leistungen, für die sie eigentlich nicht gedacht war. Ferner entsteht eine enorme finanzielle Belastung für die Kommunen. Dieser Entwicklung muß entgegengewirkt werden.

Wir wollen Armut in Deutschland wirksam bekämpfen und die Zielgenauigkeit des Sozialstaats erhöhen. Dies bedeutet vor allem, daß steuerliche Begünstigungen durch Freibeträge, die vor allem gutverdienenden Haushalten zugute kommen, durch direkte Unterstützungsmaßnahmen ersetzt werden. Steuerliche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche, wie Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag sollen auf Direktförderung umgestellt werden. Diese Förderung soll direkt an die Kinder bezahlt werden, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht mehr im elterlichen Haus leben.

Die bedarfsorientierte Grundsicherung soll auf weitere Bedarfsfälle ausgeweitet werden.

Wir wollen ferner Belastungen und Ungerechtigkeiten abbauen, die sich beim Übergang von der Sozialhilfe ins Arbeitsleben ergeben. In der jetzigen Form werden Sozialhilfeempfänger beim Übergang ins Berufsleben mit extrem hohen Grenzbelastungen konfrontiert. Das ist ungerecht. Wir wollen die Sozialhilfe daher entsprechend weiterentwickeln.


F. Beteiligung und Mitbestimmung

1. Mitarbeiter beteiligen

Wir wollen eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit der breiten Masse der Bevölkerung am Produktivkapital und damit am gesellschaftlichen Produktivitätszuwachs, um

• den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein zweites Standbein neben dem Lohneinkommen zu sichern und alle Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Wachstum zu beteiligen.

• ein zusätzliches Standbein für die Altersvorsorge zu schaffen.

• den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine weitergehende Mitsprache zu sichern.

• den Betrieben eine Alternative zur Fremdfinanzierung über Kreditinstitute zu sichern und damit den Einfluß der Banken auf die Betriebe zurückzudrängen. Wir wollen damit auch der zunehmenden Vermögenskonzentration entgegenwirken, weil

• eine soziale Marktwirtschaft nur dann funktionieren kann, wenn wirtschaftliche Fehlleitungen korrigiert werden, die sich aus der Vermögenskonzentration ergeben.

• Vermögenskonzentration meist mit der Konzentration von wirtschaftlicher und damit auch mit demokratisch nicht kontrollierbarer politischer Macht einhergeht.

• die Verteilung der Spielräume an materieller Freiheit und Sicherheit nicht nur durch die Verteilung der Einkommen, sondern auch durch die Verteilung des Vermögens auf die Gesellschaftsmitglieder bestimmt ist.

Deshalb fordern wir:

• Verläßliche staatliche Rahmensetzungen für von den Tarifparteien ausgehandelte branchenspezifische Beteiligungslösungen.

• Staatliche Vermögenspolitik muß sich verstärkt auf die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivkapital richten. Deshalb wollen wir die Gleichstellung aller Formen der Vermögensbildung. Dabei muß von Steuerfreibeträgen auf direkte Prämienförderung umgestellt werden.

Gerade in der mittelständisch geprägten Wirtschaft ist es vielen Unternehmen nahezu unmöglich, die Einführung oder Weiterführung der Betriebsrenten in der klassischen Form zu gewährleisten. Wo dies nicht möglich ist, fordern wir die Möglichkeit, daß ArbeitnehmerInnen genossenschaftlich organisierte Tariffonds als betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Diese sind nicht vom Unternehmen direkt verwaltet und entlasten so diese von bürokratischem Aufwand. Wir Jusos sehen Formen der Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg und auch direkt am Unternehmen als Schritt in die richtige Richtung. Neben den Chancen, höheres Gehalt bei steigenden Aktienkursen oder steigendem Gewinn, müssen aber auch die Risiken klar benannt werden. Diese stellen sich im Konflikt zwischen kurzfristig steigenden Aktienkursen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder zwischen dem Ziel kürzerer Arbeitszeiten und Anstrengungen zur Gewinnerhöhung dar.

Wir begrüßen die Entwicklung in börsennotierten Unternehmen, Mitarbeiter in Form von Aktienoptionen am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und diese Form der Beteiligung mit Mitbestimmung zu verbinden, ist es dringend nötig, das Aktiengesetz den neuen Realitäten anzupassen. So muss das Depotstimmrecht der Banken abgeschafft werden, da diese ihre Ziele der maximalen Renditeerzielung, die sich lediglich an kurzfristigen Zielen orientiert, durch das Vorhandensein des Depotstimmrechtes auch ohne offenkundige Großbeteiligung durchsetzen können. Jeder Aktionär soll frei darüber entscheiden, wem er die Vertretung seiner Interessen in der Hauptversammlung überträgt. Davon ausgeschlossen sein sollen juristische Personen, die selbst Anteile an dem entsprechenden Unternehmen halten. Gleichzeitig soll bei Aktiengesellschaften ab 500 Arbeitnehmern bis 2000 Arbeitnehmern der Aufsichtsrat wei bei Großunternehmen paritätisch besetzt werden.

Außerdem wollen wir die Qualität der Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat verbessern. Ein Mittel ist, die Zahl der Aufsichtsratsmandate von Personen, die für Banken, Versicherungen und sonstige Kapitalsammelstellen in Aufsichtsräte entsandt werden, auf maximal vier pro Person zu begrenzen, wobei das Amt des Vorsitzenden doppelt zählt.


2. Mitbestimmung im Betrieb

Wir begrüßen die vorgenommene Erneuerung des Betriebsverfassungsgesetzes durch die Bundesregierung. Diese Reform hat viele Schwachpunkte der bisherigen Regelung beseitigt oder zumindest gemindert.

Allerdings sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen massiven Nachholbedarf: So muß die Einrichtung von Konzernbetriebsräten erleichtert und die Regelung, wann ein Unternehmensverbund als ein Konzern zu bezeichnen ist, muß den heutigen Realitäten angepaßt werden. Als zweites fordern wir die Harmonisierung der Vorschriften zur Einrichtung und zu den Rechten von Betriebsräten auf EU-Ebene. Hierbei sollten deutsche Standards maßgeblich sein.

Desweiteren soll die Freistellung von Betriebsräten nicht nur allein nach dem Beschäftigtenstand eines Betriebs bemessen werden, sondern auch nach dem Einzugsgebiet eines Betriebes. Bei Betrieben mit einem großflächigen Einzugsbereich wie beispielsweise bei Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG soll es ermöglicht werden, einen Betriebsrat pro Region zu befreien, auch wenn die entsprechende Region in dem Unternehmen unter einem Beschäftigtenstand von 200 liegt.

Der Betriebsrat sollte ein Widerspruchsrecht gegen Befristungen ohne sachlichen Grund erhalten. Das Mitbestimmungsrecht muss auch bei befristeten Arbeitsverträgen in vollem Umfang Bestand haben. Außerdem ist zu prüfen, ob Betriebsräten in Betrieben mit Tendenzschutzregelungen(Parteien, Kirschen, Gewerkschaften usw.) dieselben Rechte wie Betriebsräten in andren Betrieben eingeräumt werden sollen.