Betreuungskosten für Vertreterinnen in allen kommunalen Ebenen während der Sitzungszeit
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPDBW am 29. März 2014
Betreuungskosten für Vertreterinnen in allen kommunalen Ebenen während der Sitzungszeit
Die SPD-Kreistagsfraktionen und die kommunalen SPD-Fraktionen in Baden-Württemberg werden aufgefordert, in die entsprechenden Gremien folgenden Antrag einzubringen: Der Landkreis bzw. die Kommune übernimmt auf Nachweis die während der Sitzungszeiten tatsächlich anfallenden Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige der Rätinnen und Räte.