Befugnisse des Landesdatenschutzbeauftragten
LDK Gesellschaft 2.0, 12.06.2010, Leonberg
Antrag: Befugnisse des Landesdatenschutzbeauftragten
Antragsteller: OV Mannheim-Innenstadt
Aufklärungs- und Öffentlichkeitsfunktion und die Sanktionsmöglichkeit des Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg stärken.
Der Landesdatenschutzbeauftragte erhält die Befugnis, bei Verstößen gegen in seinen Zuständigkeitsbereich fallende datenschutzrechtliche Vorschriften ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und ein Bußgeld zu verhängen. Zugleich ist ein Bußgeldkatalog durch den Verordnungsgeber zu erlassen.
Datenschutzbeauftragten hat eine aktive Aufklärungsarbeit über Datenmissbrauch durchzuführen.
Zur Durchführung dieser Aufklärungs- und Sanktionsfunktion sind neue Personalstellen zu schaffen.
Die LDK hat beschlossen, den Antrag an die SPD-Landtagsfraktion zu überweisen.