Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes (ASF)
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Landesparteitag in Ulm, 16.10.2010
Beschlussfassung:
Antragsteller: ASF
Empfänger: Landtagsfraktion
Die in der Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes in Baden-Württemberg festgehaltenen Ausnahmeregelungen und Sonderzuständigkeiten sind grundsätzlich zu überarbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass das Landesgleichstellungsgesetz (Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG) vom 11.10.2005, Stand 01.01.2009) tatsächlich und vollumfänglich zur Anwendung kommt.