Anträge auf Kleinen Landesparteitagen vorrangig behandeln
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Der Landesvorstand und die Landesantragskommission werden daran erinnert, dafür Sorge zu tragen, dass Anträge auf kleinen Landesparteitagen (Landesdelegiertenkonferenzen gemäß § 16 im Statut der SPD Baden-Württemberg) vorrangig und als erstes behandelt werden.