Ablehnung der Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (Initiativantrag 1)
Landesparteitag 27. und 28. November 2009 in Karlsruhe
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die SPD Baden-Württemberg lehnt die von der CDU/FDP Landesregierung geplanten Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) ab. Die in allen Bereichen öffentlicher Verwaltungen eingeleiteten Reformen hin zu dem Modell der „modernen Verwaltung“ orientieren sich im Wesentlichen an betriebswirtschaftlichen Kriterien und der freien Marktwirtschaft. Im Vergleich zu den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Mitbestimmung im LPVG aber bereits jetzt schon wesentlich schwächer. Die eingeleiteten Verwaltungsreformen verlangen also grundsätzlich nach mehr, und nicht– wie von der Landesregierung geplant – nach weniger Mitbestimmung.
Wir wollen deshalb:
1. kein Evokationsrecht (Recht, ein Schiedsverfahren an sich zu ziehen) der obersten Dienstbehörde,
2. keine Verkürzung der Mitbestimmungsfristen,
3. keine Verlagerung von bislang voll mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen in die eingeschränkte Mitbestimmung.